Verfahren vor Schöffensenat
Neuerlicher Prozess gegen Mensch "Martin"
Urteil gegen Mensch „Martin“ korrigiert
Nachdem ein 53-jähriger Niederösterreicher im Mai vergangenen Jahres am Landesgericht St. Pölten zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden war, hob der Oberste Gerichtshof einen Teil des Schuldspruches wieder auf. Martin, der weder mit Nachnamen noch mit „Herr“ angesprochen werden möchte, erschien nun nochmals vor Gericht.
Auch diesmal erforderte seine Weigerung, die Rechtsstaatlichkeit Österreichs anzuerkennen, Fingerspitzengefühl seitens des Richters. Helmut Weichhart, der sich professionell durch nichts aus der Ruhe bringen ließ und sich einem Mediator ähnlich mit den teils seltsamen Fragen des Beschuldigten auseinandersetzte, erklärte ihm unter anderem, warum man laut Strafprozessordnung Vor- und Familiennamen, sowie das Geburtsdatum verwende. Martin akzeptierte, bestand jedoch darauf, seinen Familiennamen nur in eckiger Klammer an seinen Vornamen anzuhängen.
Seine für ihn kostenlose Verfahrenshelferin Nicole Nossek lehnte er auch diesmal ab. Sie hatte sich geweigert, einen, von ihm aufgesetzten Vertrag zu unterschreiben, wonach sie ihn seinen Vorstellungen entsprechend zu verteidigen hätte. Sie habe den Auftrag zur Verfahrenshilfe erhalten und arbeite selbstverständlich im Sinne des Rechtsstaates, klärte sie den Beschuldigten bereits damals auf. Sie versuchte, dem Auftrag gerecht zu werden, dennoch wandte sich Martin mit rechtlichen Fragen ausschließlich an Weichhart, der seine Antworten meist mit den Worten „In unserem Rechtsstaat …“, einleitete.
Schöffensenat entschied
Wurde ein Teil der Vorwürfe, wie etwa die Gefährdung der körperlichen Sicherheit, ein versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, sowie eine versuchte schwere Körperverletzung bereits beim Urteil 2022 ausgeschieden und muss in einem eigenen Verfahren abgehandelt werden, sprach ihn der Schöffensenat diesmal von den Vorwürfen der Erpressung und der Nötigung frei.
Den zentralen Vorwurf des zweifachen versuchten Missbrauchs der Amtsgewalt als Beteiligter sah der Schöffensenat als erwiesen. Martin soll dabei Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaften Tulln und St. Pölten ins Visier genommen und aufgefordert haben, Verfahren und Verwaltungsstrafen, die er unter anderem für Verkehrsdelikte zahlen sollte, gegen ihn einzustellen.
„Das betreffende Konto ist zu schließen“,
habe er diese Forderung genannt und unter dem Begriff „Lebenszeitaufwand“ den Mitarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaften Kosten verrechnet, die jeweils der Höhe des Strafbetrages entsprachen. Dafür verurteilte ihn der Schöffensenat zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit dreijähriger Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, zumal Martin drei Tage Bedenkzeit nahm und seitens der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben wurde.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.