Coronavirus
Pfarre Tulln St. Severin sagt Sonntagsmessen ab
Bischöfliche Anordnung für sämtliche Pfarren und Kirchenrektorate in der Diözese St. Pölten: Nach sorgfältigen Überlegungen und Beratungen im Konsistorium erlässt der Bischof Detailbestimmungen hinsichtlich der Administration der Verordnung der Bundesregierung in Bezug auf Präventionsmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus.
TULLN / NÖ (pa). Aufgrund der derzeitigen Situation sagt die Pfarre Tulln-St. Severin die Sonntagsmessen am 15.3., 22.3. und 29.3.2020 ab. Es wird auch kein Frühschoppen stattfinden und die Bücherei ist geschlossen.
Alle Treffen (Bastelrunde, Erstkommunions- und Firmvorbereitung; Frühstücksrunde,...) und Ausflüge (Severin aktiv) sind bis auf weiteres abgesagt.
Diese Maßnahmen gelten ab sofort vorerst bis 3. April 2020:
Die Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung sollen so gut wie möglich weitergehen, wobei die Vorgaben der Bundesregierung einzuhalten sind. Bei Gottesdiensten in Kirchen dürfen demnach nicht mehr als 100 Menschen mitfeiern, im Freien nicht mehr als 500. Die Umsetzung liegt in den Händen der Pfarrer und den ihnen rechtlich Gleichgestellten, der Kirchenrektoren sowie der Pfarrgemeinden. Pfarrliche Lösungen im Sinn der genannten Vorgaben werden vom Bischof und dem Konsistorium mitgetragen.
Der Bischof erteilt die Dispens von der Sonntagspflicht, sollte der Besuch des Sonntagsgot- tesdienstes aufgrund der derzeitig notwendigen Umstände nicht möglich oder angeraten sein.
Auch bei Begräbnissen gelten die Vorgaben hinsichtlich der Personenobergrenzen. Als Alternative mögen Abschiedsfeiern im familiären Kreis angeboten werden. Das Requiem kann zu
einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Diese Vorgaben gelten ebenfalls bei Taufen und Hochzeiten.
Im selben Zeitraum sind ALLE pfarrlichen und überpfarrlichen Veranstaltungen in den Pfarren der Diözese St. Pölten, unabhängig von der Anzahl der Beteiligten, abzusagen. Beispiele dafür sind: PGR-Sitzungen, Pfarrcafe, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Kirchenchorproben, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungscharstunden, Ministrantenstunden, Vorbereitungsstunden für die Sakramente.
Als weitere Maßnahmen werden angeordnet:
Mund- und Kelchkommunion sind aus Präventionsgründen verboten. Die Kelchkommunion
ist für Konzelebranten, Diakone und KommunionhelferInnen verboten.
Die Kommunionspendung hat nur durch eine einzige Person zu erfolgen.
Die Weihwasserbecken sind zu leeren.
Der Friedensgruß durch Handreichung ist in diesem Zeitraum zu unterlassen.
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