Polizist als Stalker verurteilt
ZENTRALRAUM (ip). Die Anspannung für einen Polizeibeamten aus dem Nö Zentralraum vor der Urteilsverkündung am Landesgericht St. Pölten war deutlich spürbar. Bei einer Strafhöhe von mehr als zwölf Monaten Haft hätte sein privates Dilemma auch massive Konsequenzen im beruflichen Bereich bedeutet.
Vorwurf der beharrlichen Verfolgung
Bereits zu Beginn des Prozesses legte er ein umfassendes, reumütiges Geständnis zum Vorwurf der beharrlichen Verfolgung seiner Ex-Partnerin ab, wobei er unter anderem auch zugab, das Schlüsselloch bei ihrer Haustüre mit Erde verklebt zu haben. Mittlerweile habe er sich freiwillig einer entsprechenden Therapie unterzogen und erklärte sich bereit, der Frau Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 Euro zu bezahlen.
Behörde verhängt Waffenverbot
Obwohl über den Beamten mehrmals ein Betretungsverbot verhängt worden war, tauchte er im Jänner dieses Jahres zumindest 18 Mal bei ihrem Haus auf und versuchte über 100 Mal sie per Telefon und an ihrem Arbeitsplatz zu kontaktieren. Als die Behörde von seinem Verhalten erfuhr, verhängte sie ein Waffenverbot. Daher musste er sowohl seine Dienstwaffe abgeben, aber auch Waffen, die er in einem Safe im Keller des Hauses der Frau verwahrt hatte. Eine Faustfeuerwaffe sei, seiner Aussage nach, bei ihm angeblich „in Vergessenheit geraten“.
Ermittler verfasst Protokoll
Als er sich weigerte, den Code zum Öffnen des Safes, der darüber hinaus wegen leerer Batterien nicht funktionierte, zu nennen und der Schlüssel nicht auffindbar war, nahmen die Ermittler den Tresor samt Inhalt mit. Nachdem die entsprechenden Dokumente für das vergessene Exemplar nicht komplett waren, soll der Beschuldigte den ermittelnden Kollegen aufgefordert haben, „…. könnte man sie in die Donau schmeißen.“ Der Ermittler verfasste sein Protokoll den Tatsachen entsprechend, wobei der Angeklagte ihn zuletzt bat, es im Nachhinein noch zu seinen Gunsten zu korrigieren.
Geld- und Bewährungsstrafe ausgefasst
Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt und sprach von Missverständnissen. Laut Richter Andreas Beneder seien die Ermittlungen jedoch sehr umfassend und beinahe übergenau gewesen. Der Zeuge habe darüber hinaus keinen Grund gehabt, den Beschuldigten über die Tatsachen hinaus zu belasten. Gewichtige Milderungsgründe führten schließlich zu einem Urteil mit Augenmaß: Eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je acht Euro, sowie eine Bewährungsstrafe in Höhe von sieben Monaten mit dreijähriger Probezeit nahm der Angeklagte erleichtert an. Neben einem umfangreichen Kontaktverbot erhielt er auch die Weisung, die Psychotherapie fortzuführen (rechtskräftig).
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.