Radbekanntschaft um 23.000 Euro geprellt

Richterin Doris Wais-Pfeffer | Foto: Probst

BEZIRK TULLN. Insgesamt 23.450 Euro borgte eine 68-jährige Pensionistin aus dem Bezirk Tulln einem Mann, den sie eigentlich nur vom Radfahren her kannte. Die Wut packte sie, als er erst zwei Jahre später in einer SMS-Nachricht ankündigte, dass er nun mit der Rückzahlung beginne. Das waren im März 2011 dann genau 100 Euro.
Er sei noch in Afrika, eine Schlange habe ihn gebissen, er brauche nochmals ihre Kontodaten, waren drei von zahllosen Ausreden des 57-jährigen Reisebegleiters, mit denen er die Geduld der Frau strapazierte, die ihn im November 2010 per SMS darauf aufmerksam machte: „Rückzahlung wird fällig!“
Mit einigen Exekutionen am Hals, einem Haus, in dem der Bruder ein lebenslanges Wohnrecht besaß, sowie Grundstücken, die bis zum Anschlag mit Hypotheken belastet waren, trat der Beschuldigte Ende September 2009 an die Pensionistin heran und lockte ihr unter dem Vorwand, dass sein Schwiegervater von ihm dringend 70.000 Euro brauche, zunächst 20.000 Euro heraus. Schriftlich bestätigte er erst bei der dritten Transaktion im November 2009, dass es sich bei dem Geld nur um eine Leihgabe handle, die in vier Monatsraten zurückzuzahlen sei. Auf exakte Zahlungstermine wurde bei der schriftlichen Vereinbarung verzichtet.
„Ich habe ihr gesagt, sie möge bitte Geduld bewahren“, erklärte der Angeklagte der St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer, während das Opfer im Zeugenstand glaubwürdig sagte, dass zumindest mündlich eine Rückzahlung im Jahre 2010 ausgemacht worden sei.
„Hätte ich über seine finanzielle Situation Bescheid gewusst, hätte ich ihm nichts geborgt“, meinte die Pensionistin. Sie habe ihm geglaubt, als er behauptet hatte, von seiner Afrikareise mit 6.000 Euro nach Hause zu kommen und dass er Teilhaber eines Reisebüros sei, wobei er gut verdiene.
Trotz der Beteuerungen des Angeklagten, dass er den noch offenen Betrag von 22.150 Euro zurückzahlen möchte, kam er um eine Verurteilung wegen schweren Betrugs nicht herum. Das Urteil – sechs Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung des Bezirksgerichts Tulln, sowie die Rückzahlung des Darlehens innerhalb von zwei Wochen – nahm der Angeklagte an.

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