Vor Gericht
Überblick über Schulden verloren
Großzügig half ein Ehepaar aus dem Wienerwald immer wieder dem Lebensgefährten ihrer Tochter bei finanziellen Engpässen.
Zum bösen Erwachen kam es nach der Trennung des Paares im September 2019, als man Einblick in die Finanzgebarung des 27-Jährigen erhielt, der noch monatelang danach die Kreditkarte seiner Ex benutzte.
„Nicht schuldig“ so der Angeklagten vor dem St. Pöltner Richter Christoph Steininger, der ihn zu den Betrugs- und Diebstahlsvorwürfen befragte. Er habe nie um Geld gebeten, vielmehr sei der Vater der Ex von sich aus eingesprungen. Natürlich habe er vorgehabt, alles wieder zurückzuzahlen. Krankheitsbedingt sei er vorübergehend arbeitslos gewesen und habe sich verschuldet, dann habe er Prioritäten bei den Rückzahlungen gesetzt, erklärte Verfahrenshelfer Günther Kieberger, der vor allem den Einbruchsdiebstahl durch Verwendung der Kreditkarte zurückwies, zumal die Frau ihm die Karte freiwillig überlassen und eigentlich keine Grenzen für die Verwendung gesetzt habe.
Immer wieder Einsätze
Bei Bankomaten und Geschäften in Tulln, Asperhofen, Neulengbach und Pressbaum kam es daher zu zahlreichen Einsätzen, wobei er das Geld überwiegend für seinen Lebensunterhalt benötigt habe, so der 27-Jährige.
Betrogen fühlte sich vor allem der Vater der jungen Frau, wobei Privatbeteiligtenvertreter Martin Brenner von einem Schaden in Höhe von 11.000 Euro ausging. So lieh er ihm Geld für eine Genossenschaftswohnung. Als der Beschuldigte vom Vertrag zurücktrat und das Geld zurückbekam, habe er seinen Unterstützer mit Rückzahlungen vertröstet. Dieser half auch beim Küchenkauf aus, für den die Tochter noch zusätzlich einen Kredit von 12.000 Euro aufnahm. Wie sich erst 2020 herausstellte, kostete die Küche schließlich nur rund 7.000 Euro, wobei sich der Beschuldigte der finanziellen Abwicklung angenommen hatte. Schließlich verkaufte der 27-Jährige mit Einverständnis des Vaters ein Auto um rund 6.000 Euro. Das Geld sollte zu gleichen Teilen für das Paar auf ein Sparbuch gelegt werden. Wie die Ex-Freundin erklärte, gab es kein Sparbuch und Geld habe sie auch keines gesehen. Kleinere Beträge habe der Beschuldigte zwar immer wieder zugeschossen, doch als er einen Kühlschrank kaufte, blieb er im Gegenzug seinen Mietanteil schuldig.
„Sie hatten offensichtlich keinen Überblick mehr über Ihre Schulden und haben mit Lügengeschichten der ganzen Familie Geld herausgelockt“,
resümierte der Richter, der dem Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges rechtskräftig eine Zusatzstrafe von sieben Monaten bedingt aufbrummte (Zusatz zu Geldstrafe des BG Tulln vom September 2020). Der betrogene Vater erhielt den Zuspruch von 8.400 Euro.
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