Achtung vor dem Wildwechsel
Wildunfälle bei nebligem Wetter vermeiden

ACHTUNG vor dem Wild. Bei nebligem Wetter, ist vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Vorsicht ist geboten um Wildunfälle zu vermeiden.
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  • ACHTUNG vor dem Wild. Bei nebligem Wetter, ist vermehrt mit Wildwechsel zu rechnen. Vorsicht ist geboten um Wildunfälle zu vermeiden.
  • hochgeladen von Victoria Edlinger

Zu Zeiten der Morgen- und Abenddämmerung fühlt sich Wild sicher und ist hier vermehrt unterwegs.

BEZIRK. Nicht nur im Frühjahr zur Paarungszeit ist vermehrt mit Hasen und Rehen zu rechnen, sondern auch im Herbst bei trübem und nebligem Wetter.

"Die einfachste Maßnahme – Temporeduktion – fällt den meisten Kfz-Lenkern offenbar besonders schwer; vorausschauendes Fahren, Beobachten der Umgebung, Einschätzen der Landschaft hinsichtlich ihrer Attraktivität als Wildlebensraum können Wildunfälle vermeiden helfen",

so Roland Jaggler, Bezirksoberförster.

Das ist beim Wildunfall zu tun

Sofort anhalten, Unfallstelle absichern, Polizeidienststelle verständigen, bis zum Eintreffen der Exekutive an der Unfallstelle bleiben. Wichtig: Durch den Unfall verletztes, aber geflüchtetes Wild muss unter Umständen vom Jäger von seinen Leiden erlöst werden, dabei können zweckdienliche Hinweise die Nachsuche deutlich erleichtern.

"Insgesamt ist zu beachten, dass durch den enormen jährlichen Flächenverbrauch der Lebensraum aller unserer Wildtiere stark abnimmt und dem Wild in Verbindung mit unzähligen Freizeitaktivitäten nicht der gebührende Respekt entgegengebracht wird, auch das verstärkt mit dem erzwungenen Fluchtverhalten die Wechselbewegungen",

so Jaggler. Das genaue Vorgehen bei einem Wildunfall ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Mehrere Hundert Fälle jährlich

Im Bezirk Tulln wurden im Jahr 2022 rund 850 Verkehrsunfälle mit Wild polizeilich aufgenommen. Unter anderem sind Wildtiere wie Hasen, Rehe, Wildschweine, Füchse und dergleichen beteiligt.

"Wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist, haben die genannten Personen die nächste Polizeidienststelle vom Verkehrsunfall ohne unnötigen Aufschub zu verständigen",

so Wolfgang Siedler, Bezirkspolizeikommandantin-Stellvertreter bezugnehmend auf die Straßenverkehrsordnung.

"Eine solche Verständigung darf jedoch unterbleiben, wenn die genannten Personen oder jene, in deren Vermögen der Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben."

Zusammenfassung – Pflichten des Lenkers

  • Das Fahrzeug anhalten (Warnblinkanlage einschalten),
  • Warnweste anlegen (gesetzliche Verpflichtung besteht dafür auf Freilandstraßen),
  • Unfallstelle absichern (Pannendreieck aufstellen),
  • Polizei verständigen, die Verständigung der Polizei kann unterbleiben, wenn durch den Unfallbeteiligten Lenker unverzüglich der örtlich zuständige Jäger verständigt werden kann und keine Anzeigebestätigung für eine Versicherung benötigt wird,
  • verletzte Tiere nicht anfassen

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