Radar: Geld für Gemeinden
Gesetzesänderung soll Kommunen ermächtigen, Raser künftig zur Kasse zu bitten
Das Aufstellen stationärer Radarboxen in den Gemeinden soll bewilligt werden – achtzig Prozent der Einnahmen sind den Kommunalkassen zugedacht.
BEZIRK TULLN. Derzeit wird an einer Änderung der Straßenverkehrsordnung gearbeitet, welche die Gemeinden befähigt, in Zukunft stationäre Radarboxen aufzustellen und von Schnellfahrern kassieren zu dürfen. Die Überwachung soll vor allem an Straßen mit besonderem Unfallrisiko und im Bereich vor Schulen oder Kindergärten erlaubt werden. Dafür sollen die Gemeinden 80 Prozent und die Länder für ihren Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Strafverfahren 20 Prozent einstreifen.
Gemeindevertreterverband-Chef Alfred Riedl begrüßt die Novelle zur Straßenverkehrsordnung: „Es geht um die Sicherheit der Bürger, nicht um Abzocke.“ Es sei eine langjährige Forderung des Verbandes gewesen, dass die Gemeinden zum Schutz ihrer Bürger eigenständig Radarkontrollen durchführen dürfen. Schließlich gehe es den Ortschefs nicht darum, bei eigenen Bürgern abzukassieren, sondern vielmehr „die Verkehrssicherheit und vor allem die Sicherheit der Bürger in den Gemeinden zu gewährleisten“, stellt Riedl klar.
FPÖ übt forsche Kritik an Novelle
Scharfe Kritik äußert jedoch die FPÖ, die der Meinung ist, dass die Radarüberwachung durch die Gemeinden nichts anderes sei als „eine weitere Abkassiererei der Bürger“.
Um 4.000 Radarstrafen mehr
Theresia Stimmer von der BH Tulln informiert, dass im ersten Halbjahr 2011 16.885 Radarstrafen angezeigt wuden, um exakt 4.001 mehr als im ersten Halbjahr 2010. „Das liegt daran, dass mehr Konrollen durchgeführt worden sind“, so Stimmer, „und die Leute daraus auch nicht lernen.“
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