Pensionsversicherung: Verbesserung bei Pflege von behinderten Kindern
AKNÖ: Rückwirkende kostenlose Selbstversicherung auf 10 Jahre ausgeweitet
BEZIRK TULLN. Die Pflege eines behinderten Kindes erfordert oft die gänzliche Beanspruchung eines Elternteiles. Dieser kann daher keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und damit auch keine Pensionsjahre sammeln. Aus diesem Grund gibt es für Betroffene die Möglichkeit, sich freiwillig selbst in der Pensionsversicherung zu versichern. Seit Beginn dieses Jahres sogar
rückwirkend für 10 Jahre.
Versicherungsjahre fehlen
Über 13 Jahre lang pflegte Sabine Z. ihren schwerbehinderten Sohn und
konnte in dieser Zeit deshalb nicht arbeiten. Die Folge: Es fehlen ihr die
Versicherungsjahre. „Was die Mutter nicht wusste: Für den Fall konnte man
sich bei der Pensionsversicherung freiwillig und kostenlos versichern
lassen“, sagt AKNÖ-Expertin Dr. Ursula Janesch. So wie Frau Z. ging es
zahlreichen Elternteilen mit dem gleichen Schicksal. Zwar gab es schon
bisher die Möglichkeit, sich rückwirkend bis maximal ein Jahr
rückversichern zu lassen, in den meisten Fällen bedeutete das jedoch
bestenfalls einen Tropfen auf dem heißen Stein.
Selbstversicherung rückwirkend beantragen
Seit 1. Jänner ist ein neues Gesetz in Kraft: Demnach können Betroffene
insgesamt 10 Jahre (maximal 120 Monate) an Selbstversicherung bei der
Pensionsversicherungsanstalt rückwirkend beantragen. Infrage kommen dafür
jene Pflegemonate, die zwischen 1. Jänner 1988 und 31. Dezember 2012
liegen.
Die Voraussetzung für den Anspruch auf diese rückwirkende Versicherung: Für
das behinderte Kind wurde die erhöhte Familienbeihilfe gewährt und der
Wohnsitz muss sich im Inland befinden. Die pflegende Person muss dafür aber
einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen. „Viele
Betroffene haben aus Unkenntnis über diese Möglichkeit keinen Antrag
gestellt und so viele Pensionsjahre verloren. Deshalb empfehlen wir, sich
bei Erfüllung der Voraussetzungen unbedingt rückwirkend selbst zu
versichern“, sagt Ursula Janesch.
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