Beamter wirtschaftete in eigene Tasche

Wegen Veruntreuung musste sich dieser Mann am Landesgericht in St. Pölten verantworten. | Foto: Probst
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  • Wegen Veruntreuung musste sich dieser Mann am Landesgericht in St. Pölten verantworten.
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TULLN / BEZIRK / ST. PÖLTEN (ip). Wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung musste sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Tulln am Landesgericht St. Pölten verantworten. Staatsanwältin Christiane Burkheiser warf dem 45-Jährigen vor, seine Amtsstellung ausgenutzt und zwischen 2012 und 2017 mehr als 152.000 Euro veruntreut zu haben.

Wollte Tochter "was bieten"

Durch Zufall, so der Beschuldigte, sei er draufgekommen, dass eine Manipulation seiner Buchungen, die er aufgrund eines Fehlers machte, niemandem auffiel. Er ließ sich zum Weitermachen hinreißen, hauptsächlich, „um meiner Tochter etwas bieten zu können“, erklärte er in seinem umfassenden Geständnis. Aufgrund familiärer Probleme sei er psychisch angeschlagen gewesen. „Dann hab ich zu saufen begonnen“, führte er aus. Nach drei bis vier Flaschen Wein sei er beinahe täglich betrunken gewesen, habe aber noch arbeiten können. Diese Arbeit bestand im Wesentlichen im polizeilichen Bereich, wo er unter anderem für Aufenthaltstitel oder Waffenpässe auch die entsprechenden Gebühren einzuheben hatte. Er fälschte Hunderte an Einzahlungsbestätigungen. „Da hab ich nach zwei, drei Jahren Bammel gekriegt“, begründete er die Vernichtung zahlreicher Papierakten.
„In letzter Zeit war mir dann alles schon ziemlich egal“, meinte er. Als er sich im April 2017 wegen einer kaputten Autobatterie krank meldete, fielen seiner Vertretung die Manipulationen auf.

Alle Karten auf Tisch gelegt

Im Gespräch mit seinem Vorgesetzten legte er danach auch alle Karten auf den Tisch. „Das Schadensausmaß war mir nicht bewusst“, erklärte er Richterin Doris Wais-Pfeffer, die von insgesamt 1.043 Angriffen sprach, mit denen er die Republik Österreich und das Land Niederösterreich schädigte. Bis jetzt sei es ihm finanziell nicht möglich gewesen, eine Schadensgutmachung zu leisten, so der suspendierte Mann. Verteidiger Peter Kolb anerkannte im Namen seines Mandanten allerdings die Forderungen von Bund und Land.
In seinem Plädoyer verwies Kolb nicht nur wie Burkheiser auf das umfassende Geständnis des Angeklagten als Milderungsgrund, er hob vor allem den psychischen Ausnahmezustand des 45-Jährigen hervor. Das Alkoholproblem betreffend habe sich der Beschuldigte bereits einer Behandlung unterzogen, allfälligen Weisungen des Gerichts käme er selbstverständlich nach.
Der Schöffensenat sah eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren als ausreichend, um dem bis jetzt unbescholtenen Mann auch eine Schadensgutmachung in Höhe von insgesamt rund 152.000 Euro zu ermöglichen. In gleicher Höhe ist der Betrag auch als Verfall an den Staat abzuführen. Psychotherapie und Bewährungshilfe ergänzen das noch nicht rechtskräftige Urteil, das seitens des Angeklagten angenommen wurde.

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