Hochwasser 2013
Volksanwalt nimmt Absiedlung im Eferdinger Becken unter die Lupe
FELDKIRCHEN/WIEN. Für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken interessiert sich nun der für Raumordnung und Kommunen zuständige Volksanwalt Werner Amon (ÖVP). Er kritisiert, dass die Widmung „Absiedlungszone“ nicht im Raumordnungsgesetz verankert sei. Außerdem sei die Koppelung der Förderung für Absiedlungswillige an die Bedingung, dass erst der Gemeinderat eine Widmung in „Absiedlungsgebiet“ herbeiführen müsse, offenbar nicht zulässig.
Gewaltiger Zündstoff
Diese Rechtsansicht des Volksanwaltes birgt gewaltigen Zündstoff in sich. Denn in Feldkirchen waren seinerzeit von 16 Anwesen-Besitzern nur vier bereit abzusiedeln. Der Gemeinderat hatte daher die Widmung in „Absiedlungsgebiet“ mehrheitlich abgelehnt. Diese wäre aber notwendig gewesen, damit die Absiedler Fördergelder erhalten. Die „Dableiber“ würden weder „technischen“ Hochwasserschutz noch Mittel aus dem Katastrophenfonds im Hochwasserfall erhalten, hieß es.
Der Vorschlag des Gemeinderates, die Anwesen der Absiedlungswilligen sollen parzellengenau umgewidmet und auch abgelöst werden, wurde vom Land OÖ damals zurückgewiesen. Denn es galt: Es muss eine ganze Zone, die im generellen Hochwasserschutzprojekt als Absiedlungsgebiet ausgewiesen ist, umgewidmet werden. Ein „Fleckerlteppich“ sei nicht vorgesehen.
Allerstorfer: "Gemeinsame Lösungen"
Ein ORF-Team konfrontierte nun auch Bürgermeister David Allerstorfer (SPÖ) mit der Ansicht des Volksanwaltes. „Ich bin auch dieser Rechtsansicht. Der Gemeinderat hat ja einen konstruktiven Vorschlag ans Land geschickt. Der Schutz der Betroffenen ist uns ein großes Anliegen, darum glaube ich, dass man sich nochmal die Zeit nehmen sollte und gemeinsam Lösungen ausarbeiten muss, die der Interessenslage aller hochwassergeplagten Gemeindebürger entspricht.“
Der ORF bringt einen Bericht zu diesem Thema in einen der nächsten Sendungen "Bürgeranwalt", am Samstag, um 18 Uhr.
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