Im Urlaub und krank

Um sich zu erholen, ist es ratsam den Urlaub jährlich zu verbrauchen. | Foto: Picture-Factory/Fotolia
  • Um sich zu erholen, ist es ratsam den Urlaub jährlich zu verbrauchen.
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BEZIRK. Anspruch auf Urlaub ist für Beschäftigte von Privatunternehmen im Urlaubsgesetz geregelt. Pro Arbeitsjahr sind dies fünf Wochen. Nach 25 Dienstjahren in der Firma sind es sechs Wochen. Tritt man eine neue Arbeitsstelle an, entsteht der Urlaubsanspruch anteilig, pro Monat sind dies zwei Urlaubstage. Nach einem Jahr ist der volle Anspruch entstanden. Da der Urlaub der Erholung dient, sollte der Anspruch auch innerhalb eines Jahres verbraucht werden, empfiehlt Robert Eiter von der Arbeiterkammer. Zudem kann Urlaub maximal drei Jahre angespart werden, danach verjährt er. Eine Ablöse der Urlaubstage in Geld ist verboten. Wichtig für den Urlaubsanstritt ist eine rechtzeitige Absprache mit dem Chef. Im Fall einer Kündigung kann der offene Urlaub verbraucht oder ausbezahlt werden.

Krank – was tun?
Wird man maximal drei Tage im Urlaub krank, wird der Urlaub nicht unterbrochen. Dauert die Erkrankung jedoch länger, gelten die Tage als Krankenstand. Daher im Krankheitsfall sofort zum Arzt gehen, um die voraussichtlich Dauer abzuklären. Nach Ende des Krankenstandes muss dann eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Bei Auslandsaufenthalten bedarf es zusätzlich einer behördlichen Bestätigung über die Zulässigkeit des Arztes, informiert Eiter. Ist man wieder gesund, läuft der Urlaub normal weiter. Achtung: die Krankenstandstage werden aber nicht automatisch angehängt.
Bei Problemen oder Fragen zum Arbeitsrecht ist der Betriebsrat die erste Anlaufstelle. Gibt es keinen, helfen die zuständigen Gewerkschaften oder die Arbeiterkammer weiter.

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