Nach Corona-Demo in Mondsee
250 Euro Strafe wegen Plakat mit Nazi-Bezug

Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigte die Strafe, der zu zahlende Betrag wurde allerdings halbiert. | Foto: LVWG/Haider
  • Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigte die Strafe, der zu zahlende Betrag wurde allerdings halbiert.
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Zwei Teilnehmer einer Corona-Demonstration in Mondsee erhielten von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck einen Bescheid über eine 500-Euro-Strafe. Sie sollen auf einem Plakat nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben. Die Demonstranten erhoben dagegen am Landesverwaltungsgericht OÖ Beschwerde und müssen nun nur noch die Hälfte zahlen.

MONDSEE. Die beiden gaben an, dass sie im Zuge einer öffentlichen Versammlung in Mondsee unter dem Motto „Gleichberechtigung der Menschen gegen Impfzwang und Diktatur für Impffreiheit und für unsere Kinder“ lediglich ein Stoffplakat mit der Aufschrift „NOCH SITZT IHR DA OBEN...“ hochgehalten hätten. Sie argumentierten, dass dem Spruch keinerlei nationalsozialistische Gesinnung innewohne und sie nur ihre Unzufriedenheit mit den Corona-Maßnahmen zum Ausdruck gebracht hätten. Als das Duo von der Polizei und den Behörden über den rechtsextremen Hintergrund informiert wurde, sollen sie das Plakt sogleich entfernt haben. Ein gerichtliches Strafverfahren wegen Wiederbetätigung sei bereits eingestellt worden.

Hintergrund des Spruches

Die Zeile auf dem Plakat „NOCH SITZT IHR DA OBEN...“ ist der Beginn der vierten Strophe des Gedichtes „Anklage“ der NS-Autorin Renate Schütte. "Wenn auch der reine Wortlaut dieser Textzeile für sich noch keine unmittelbare Nähe zur nationalsozialistischen Ideologie aufweist, kann diese natürlich – wie jede andere Textzeile auch – als Transportmittel für diese Ideologie fungieren, also mit einer Art ideologischem 'Code' aufgeladen werden – man denke etwa auch an die Verwendung von '88' als Code für 'HH' (als Kurzform für 'Heil Hitler') oder dergleichen. Das Gedicht wird seit einigen Jahren im rechtsextremen Umfeld verwendet und in einschlägigen Medien verbreitet, auch wenn der Verbreitungsgrad bzw. der Wiedererkennungswert (noch) nicht so groß sein mag, wie bei anderen einschlägigen Parolen, Symbolen oder Codes", begründet das Landesverwaltungsgericht die Entscheidung.

Strafe halbiert

Beide Demonstranten seien zumindest aus dem Dunstkreis der identitären Bewegung bekannt. Einem der beiden wurde außerdem die Problematik der verwendeten Textzeile vorab von der Behörde und der Polizei erläutert. Die Beschwerde war also dem Grunde nach abzuweisen. Wegen der bisherigen Unbescholtenheit und der Einkommensverhältnisse der Beschwerdeführer wurde die Geldstrafe aber um die Hälfte reduziert.

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