Strafanzeige
60-Jähriger Brucker schoss unerlaubt intime Fotos

Ein 60-Jähriger wurde in Bruck ausgeforscht, der Fotos vom Intimbereich von Frauen gemacht hatte. Er wurde angezeigt. | Foto: BRS
  • Ein 60-Jähriger wurde in Bruck ausgeforscht, der Fotos vom Intimbereich von Frauen gemacht hatte. Er wurde angezeigt.
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  • hochgeladen von Harald Almer

Bruck an der Mur, Bezirk Bruck-Mürzzuschlag. – Ein 60-Jähriger steht im Verdacht, unbefugt Fotos von jungen Frauen und Mädchen angefertigt zu haben. Dabei dürfte es sich auch um Aufnahmen aus dem persönlichsten Intimbereich handeln.

BRUCK. Ein 60-Jährige aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag fiel einer 15-Jährigen am 25. Juli auf, als er in einem Linienbus in Bruck offenbar Fotos von ihr und ihrem Brustbereich anfertigte. Die 15-Jährige fotografierte den Verdächtigen selbst und sprach mit ihrer Mutter über das Erlebte. Von der Mutter wurden dann Fotos des Mannes in sozialen Medien veröffentlicht, um andere Mütter oder Betroffene zu warnen. Tatsächlich konnten von weiteren Personen die Identität des Verdächtigen herausgefunden werden. Dies wurde der Polizei zur Anzeige gebracht.

Datenträger sichergestellt

Die Ermittlungen gegen den Mann führten zu einer freiwilligen Nachschau in dessen Wohnung sowie zur Beschlagnahme diverser Datenträger. Eine erste Durchsicht der sichergestellten Fotos bestätigten den Verdacht, dass der Mann in einem unbekannten Zeitraum zahlreiche verschiedene Frauen und Mädchen - auch im bekleideten Intim- bzw. Schambereich - fotografiert hatte. Bei der Einvernahme zeigte sich der Verdächtige umfassend geständig und reumütig. Als Tatmotiv wurde Einsamkeit angeführt. 

Die Datenträger werden einer Auswertung durch IT-Experten zugeführt. Der 60-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Leoben angezeigt

Wichtiger Hinweis

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die Veröffentlichung von Bildern von Personen ohne deren Zustimmung auch in sozialen Medien zu privatrechtlichen Folgen mit hohen Schadenersatzforderungen führen kann. Dies gilt besonders für die Veröffentlichung von Bildern vermeintlich Tatverdächtiger durch Privatpersonen. Bei derartigen Vorfällen ist der einzig gangbare und rechtlich richtige Weg die sofortige Anzeige bei der Polizei. 

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