445-seitiger Bescheid
Positiver UVP-Bescheid des Landes für die B70 neu

Das Land Steiermark stellte jetzt einen positiven Bescheid für die neue B70-Trasse aus. | Foto: Land Steiermark
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Nach mehr als siebeneinhalb Jahren ist es soweit. Der positive UVP-Bescheid des Landes Steiermark zur Trasse "B70 neu" ist da. Ein zusätzliches Gutachten und eine lange Evaluierungsphase waren schuld an der erheblichen Überschreitung des Zeitplans. Der Bescheid umfasst 445 Seiten. Die Trassengegnerinnen und Trassengegner legen gegen den Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

VOITSBERG. Das rekordverdächtig lange Verfahren ist endlich beendet. Am Donnerstagabend veröffentlichte das Land Steiermark den UVP-Bescheid für die B70 neu zwischen Söding-St. Johann und Krottendorf-Gaisfeld. Auf 445 Seiten wird aufgelistet, warum das Verfahren so lange dauerte und warum der Bescheid positiv ausfiel. Der Genehmigungsbescheid liegt von 19. Dezember bis 16. Februar in den Gemeindeämtern von Mooskirchen, Söding-St. Johann, Krottendorf-Gaisfeld und Ligist sowie bei der A13 in der Grazer Stempfergasse auf.

Die Trassenbefürworterinnen und -befürworter warteten lange auf das UVP-Ergebnis. | Foto: Schrapf
  • Die Trassenbefürworterinnen und -befürworter warteten lange auf das UVP-Ergebnis.
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Mit diesem Bescheid ist eine Weiterführung der Detailplanungen möglich. Das Vorhaben umfasst eine Länge von 5,324 Kilometer, auch eine Aufrechterhaltung und Umgestaltung des örtlichen Wegenetzes ist vorgesehen. Laut Bescheid werden Gebäude abgebrochen, die Kainach, ein Seitenarm und der Lahngraben müssen verlegt werden und es sind ökologische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Insgesamt umfassen die Gutachten 18 Fachbereiche. 

Massive Überschreitung des Zeitplans

Im Bescheid wird auch die erhebliche Überschreitung des Zeitplans angesprochen. "Es ist auszuführen, dass es sich um ein sehr umfassendes Verfahren mit vielen Parteien handelt und die Verzögerungen in den Jahren 2024 und 2025 vor allem dem Umstand geschuldet sind, dass seitens der Behörde ein weiteres Gutachten zum Schutzgut Fläche und Boden eingeholt werden musste. Auch die lange Evaluierungsphase bis zur endgültigen Vollständigkeit der Unterlagen darf nicht außer Acht gelassen werden."

Die Trassengegnerinnen und -gegner werden den positiven UVP-Bescheid in Wien bekämpfen. | Foto: Almer
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In einer ersten Reaktion meinte Gemeindebundpräsident und Bürgermeister von Söding-St. Johann, Erwin Dirnberger: "Eigentlich haben alle mit einem positiven Bescheid gerechnet. Jetzt gibt es grünes Licht vom Land und es ist zugesagt, an der Detailplanung sofort weiterzuarbeiten. Denn es sind noch umfangreiche Vorarbeiten auch bezüglich Grundstückablösen nötig." Dirnberger geht davon aus, dass die Trassengegnerinnen und -gegner Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht in Wien erheben.

Und dem ist auch so, wie Heinz Kürzl bestätigt. "Wir werden Beschwerde einreichen, denn die Summe der negativen Faktoren ist schon ein Hinderungsgrund. Die betroffenen Gemeinden haben 2010 nur zugestimmt, wenn der Hochwasserschutz ausgebaut wird. Davon ist nicht mehr die Rede, und schon bei einem HQ30 wird der Bereich Steinwand massiv überflutet." Für Kürzl ist diese Variante der höchst denkbare Bodenverbrauch. "Außerdem müssen 20 Bauern enteignet werden, da fließt noch viel Wasser die Kainach hinunter, bis diese Trasse möglicherweise Wirklichkeit wird."

Für Wirtschaftskammerobmann Peter Sükar ist der positive Bescheid ein Schritt in die richtige Richtung. "Gut Ding braucht Weile. Es ist ein guter Schritt für die Entwicklung unseres Bezirks und für die Entlastung der Anrainer. Der Bescheid ist ein sehr klares Zeichen für die Befürworter und die Gegner müssen schon sehr gute Argumente aufbringen, damit sich da was ändert. Aber natürlich bedeutet es eine Verzögerung des Vorhabens, doch jetzt kann endlich einmal der Fristenlauf beginnen."

Chronologie des Verfahrens:

  • 13. Juni 2017 Grundsatzbeschluss der Steiermärkischen Landesregierung zur Finanzierung der B70 neu. Der Landtagsbeschluss erfolgte am 4. Juli 2017. 
  • 4. April 2018: Regierungsbeschluss wegen des Verkehrsinteresses am Vorhaben.
  • 14. Mai 2018: Das Verfahren zur B70 neu wird vom Land Steiermark eingeleitet.Weitere Eingaben kamen am 11. März 2020 und am 8. März 2021.
  • März 2021: Mit dem Schreiben vom 22. März 2021 erfolgte die geforderte Verständigung der Umweltanwältin, der Standortgemeinden und der mitwirkenden Behörden zum UVP-Verfahren. In Tageszeitungen wurde ein Edikt geschalten.
  • Bis zum 7. Mai 2021 konnten schriftliche Einwendungen bei der Behörde angemeldet werden.
  • März 2021: Das Land Steiermark brachte den Antrag auf Durchgührung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Diese Unterlagen wurden aufgrund der Evaluierungen der beigezogenen Sachverständigen der Behörde sowie durch Projektänderungen mit Eingaben vom 27. Mai 2019, vom 11. Februar 2020, vom 28. Juli 2022 und vom 6. September 2022 ergänzt und modifiziert.
  • 15. und 27. September 2023: Mündliche Verhandlungen im Messecongress Süd in Graz
  • Juni bzw. November 2024: Wegen interner Auslastungssituation musste für den Fachbereich Boden ein weiterer Sachverständiger für ein zusätzliches Gutachten bestellt werden.
  • 18. Dezember 2025: Der positive UVP-Bescheid wird veröffentlicht.

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