2020 - Änderungen zu Ihrem Vorteil

Steuertipps von Mag. Ronald Angeringer | Foto: Angeringer
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Mit 1.1.2020 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten, die für Sie von Vorteil sind:
Für Kleinunternehmer wurde die Umsatzgrenze von EUR 30.000 auf EUR 35.000 angehoben! Bei einem Umsatz unter EUR 35.000 fällt damit – wenn das der Unternehmer will - keine Umsatzsteuer an, wobei aber auch das Recht auf Vorsteuerabzug verloren geht.

Die Grenze für die sofortige Absetzbarkeit von Ausgaben für Anlagevermögen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurde von EUR 400 auf EUR 800 erhöht!

Für Kleinunternehmer wurde eine neue Pauschalierung geschaffen!

Sofern Ihre Umsätze im Kalenderjahr weniger als EUR 35.000 betragen, dürfen Sie Ihre Betriebsausgaben pauschal mit 45% (20% falls Sie Dienstleister sind) Ihrer Einnahmen ansetzen. Darüber hinaus dürfen Sie aber nur noch Ihre Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung steuermindernd geltend machen.

Unser Tipp: Vieles Neues im Jahr 2020 und einiges davon können Sie auch als Wahlrecht in Anspruch nehmen. Dafür aber sollten Sie über Ihr Ergebnis im Unternehmen laufend Bescheid wissen.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie dabei Unterstützung benötigen! WERBUNG

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