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Steuertipp
Abgabefreie Prämie für Mitarbeiter

Steuerberater Ronald Angeringer: office@angeringer.at | Foto: Angeringer
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Angesichts der enormen Verteuerung in den Bereichen Energie, Wohnen und Grundversorgung gilt es, die massiven finanziellen Auswirkungen abzufedern.

KÖFLACH. Im Rahmen eines Entlastungspaketes wurde nun für Arbeitgeber die Möglichkeit geschaffen, für die Jahre 2022 und 2023 Mitarbeitern eine steuerfreie Teuerungsprämie auszubezahlen.

Diese Prämie beträgt pro Mitarbeiter bis zu € 3.000 jährlich und ist gänzlich abgabenfrei (Lohnsteuer, Sozialversicherung, BV, DB, DZ und Kommunalsteuer)!

Wichtige Einschränkungen

Beachten Sie dabei bitte folgende Einschränkungen: Die Abgabenfreiheit gilt ohne weitere Voraussetzung für € 2.000 pro Jahr. Die restlichen € 1.000 können nur dann ausgeschöpft werden, wenn die Zahlung auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Der Betrag von € 3.000 gilt als gemeinsamer Höchstbetrag für Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung. Es muss sich um Prämien handeln, die zusätzlich ausbezahlt und nicht üblicherweise ohnehin gewährt werden.

Unser Tipp: Die Auszahlung einer Teuerungsprämie wäre der Gewährung einer Mitarbeitergewinnbeteiligung vorzuziehen, da diese gänzlich abgabenfrei ist.

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