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Automatische Spendendatenübermittlung ab 2017

Klaus Gaedke hat einen Steuertipp für Sie parat. | Foto: Gaedke&Angeringer
  • Klaus Gaedke hat einen Steuertipp für Sie parat.
  • Foto: Gaedke&Angeringer
  • hochgeladen von Harald Almer

Spendenbeträge werden ab sofort automatisch in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt, sofern die Spendenorganisation Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt gibt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Daten richtig angeben, die mit dem Meldezettel übereinstimmen. Somit brauchen Sie die Spendenbeträge in Ihrer Steuererklärung nicht mehr zu berücksichtigen.
Bei einer anonymen Spende können Sie diese nicht als Sonderausgabe bei Ihrer Veranlagung absetzen.
Die Barspende, die an der Haustür erbracht wird, kann weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Dabei muss die Spendenorganisation den Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum dem Finanzamt übermitteln.
Tipp: Nutzen Sie den Service von FinanzOnline, damit Sie die übermittelten Daten der Spendenorganisationen in Ihrem elektronischen Steuerakt einsehen können. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern an unseren Steuersprechtagen zur Verfügung. WERBUNG

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