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Steuertipps
Kryptowährungen - Steuerpflicht?!

Steuerberater Ronald Angeringer. offce@angeringer.at | Foto: Angeringer
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Steuerberater Ronald Angeringer, Geschäftsführer der Angeringer Steuerberatung GmbH mit Hauptsitz in Köflach, mit neuen Informationen bezüglich Kryptowährungen.

KÖFLACH In Österreich ist mit Stichtag 1. März 2022 das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 in Kraft getreten und hat klare Regeln für Kryptowährungen gebracht.

Kryptowährungen stellen nun Kapitalvermögen im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar. Auch im Privatvermögen werden nun Gewinne aus dem Verkauf von seit dem 1. 3. 2021 erworbenen Kryptowährungen mit 27,5% besteuert.

Vor diesem Zeitpunkt erworbene Kryptowährungen unterliegen weiterhin der alten Rechtslage und können bei einer Behaltedauer von über einem Jahr steuerfrei verkauft werden. Bei Realisierung innerhalb eines Jahres ist der progressive Steuersatz von 55% anzuwenden.

Der Tausch von einer Kryptowährung in eine andere gilt seit dem 1. März 2022 nicht mehr als Verkauf und Neukauf und ist daher nicht mehr steuerpflichtig.

Unser Tipp: Verluste aus Kryptowährungen können nun auch mit Gewinnen aus Wertpapieren verrechnet werden. Daher lohnt es sich vor Ende des Jahres die steuerliche Situation zu prüfen und eventuell Verluste zu realisieren, um Steuer zu sparen. Bei dieser steuerlichen Optimierung und bei grundsätzlichen Fragen zur Steuerpflicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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