Landesgericht Krems
Gequälter Bub in Hundebox: Prozessauftakt in Krems

In diese Box wurde der 1,60 Meter große Bub stundenlang eingesperrt. | Foto: Kurt Berger
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Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Krems begann heute unter großem Medieninteresse der Prozess gegen die 33-jährige Mutter des Buben und ihre 40-jährige Freundin, beide aus dem Waldviertel.

Anklage

Die Anklage wirft der 33-Jährigen vor, ihrem 2010 geborenen Sohn zumindest von Juni bis November 2022 Qualen zugefügt zu haben. Sie muss sich wegen Quälens und Vernachlässigens einer unmündigen und wehrlosen Person und auch wegen des Verbrechens der Freiheitsentziehung und des versuchten Mordes verantworten. Ihr droht lebenslange Haft.

Gefesselt, geknebelt, mit Wasser übergossen
und in Hundebox eingesperrt

Der Bub habe laut Staatsanwaltschaft unter anderem unter Essensentzug gelitten und sei auch geschlagen, gefesselt und geknebelt worden. Zudem soll der 1,60 Meter große Sohn von der Mutter immer wieder in eine Hundebox gesperrt und dort bei eisigen Temperaturen noch mit kaltem Wasser übergossen worden sein. Dann wurden bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auch noch stundenlang die Fenster geöffnet.

Körpertemperatur 26,8 Grad und abgemagert

Die Körpertemperatur des massiv unterernährten Buben sank auf 26,8 Grad. Er fiel dadurch in ein bedingtes Koma und befand sich in einem extrem lebensbedrohlichen Zustand, als ihn Rettungskräfte, die von einer Sozialarbeiterin verständigt worden waren, am 22. November 2022 auffinden und er in ein Spital geflogen wird.

Unermessliche Qualen

Die Staatsanwältin sprach von einem Fall, „ der sie auch persönlich sehr belaste. Der Bub habe unermessliche Qualen erleiden müssen. Das Kind habe um Essen gebettelt, nichts bekommen, jedoch stattdessen Schläge und Freiheitsentzug kassiert. Die beiden Angeklagten hätten den Bub fast zu Tode gequält und sich noch darüber gefreut“.

In diese Box wurde der 1,60 Meter große Bub stundenlang eingesperrt. | Foto: Kurt Berger
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Teilweise schuldig

Die Mutter, verteidigt von Astrid Wagner, bekannte sich nur zum Vorwurf des Freiheitsentzugs und zum Quälen ihres Kindes für schuldig, nicht jedoch zum Mordversuch. Sie gab an, sie hätte den Buben anhalten wollen, brav zu sein und zu lernen. Die Handlungen seien Strafen gewesen.

Sog des Bösen

Wagner sagte, ihre Mandantin „sei durch ihre Freundin in einen Sog des Bösen geraten. Von dieser sei sie völlig abhängig gewesen. Die lebensbedrohliche Situation ihres Kindes habe sie nicht realisiert. Laut Gutachten leide sie unter einer abhängigen Persönlichkeitsstörung und sei deshalb leicht zu manipulieren.“

Zweitangeklagte

Neben der Mutter nahm auch deren 40-jährige Freundin auf der Anklagebank Platz. Sie soll der Mutter persönlich, am Telefon oder über Chats, Anweisungen zu deren Handlungen gegeben haben. Immer wieder soll sie die Mutter aufgefordert haben, den Buben strenger zu bestrafen. Die 40-Jährige muss sich wegen des Verbrechens der fortgesetzten Gewaltausübung als Mittäterin verantworten.

Nicht schuldig

Die Freundin, von Anwalt Sascha Flatz vertreten, bekannte sich nicht schuldig. Flatz führte aus, „dass seine Mandantin zwar Kenntnis davon hatte, dass die Mutter mit der Erziehung des Buben völlig überfordert war, der Bub unter anderem in einem Hundebett schlafen musste.

Anwältin Astrid Wagner. | Foto: Kurt Berger
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Vom Ausmaß keine Ahnung

Vom Ausmaß der Qualen hatte seine Mandantin jedoch keine Ahnung. Im Beweisverfahren wurden jedoch tausende Fotos und Chats zwischen den beiden Frauen vorgelegt, denn die Mutter fertigte Fotos und Videos ihrer „Erziehungsmethoden“ an und schickte diese an ihre Freundin weiter, fragte sie auch um Rat, wie sie weiter vorgehen solle.

Schwerste psychische Schäden

Die Kinder- und Jugendpsychologin Tanja Guserl, die den Buben in den letzten Monaten mehrmals begutachtete, geht davon aus, dass das Kind schwerste, wenn nicht sogar unheilbare psychische Schäden davongetragen hat. Die Opfervertreter des Buben, Timo Ruisinger und Heinrich Nagl forderten für ihren Mandanten je 150.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene körperliche und psychische Schäden.

Beide Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden. Morgen wird mit der Einvernahme der Zweitangeklagten, mit medizinischen Gutachten und Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet. 

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