Wiener Schauspieler
Teichtmeister-Prozess könnte schon bald starten
Nach mehrmaligen Terminverschiebungen rückt der Prozess um Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister immer näher. Die Ergebnisse der zusätzlichen, vom Richter in Auftrag gegebenen Ermittlungen sind eingelangt. Teichtmeister wird angeklagt, weil man bei ihm massenhaft kinderpornografisches Material gefunden haben soll.
WIEN. Der Wiener Film- und TV-Schauspieler Florian Teichtmeister muss sich wohl bald wegen des mutmaßlichen Besitzes pornografischer Darstellungen von Minderjährigen vor einem Wiener Gericht verantworten. Eigentlich hätte der Prozess längst starten müssen, doch Verhandlungsunfähigkeit wegen einer Erkrankung Teichtmeisters sowie zusätzliche Erhebungen, die noch nicht beim Richter eingelangt waren, führten zur Verschiebung. Die BezirksZeitung berichtete:
Die Ergebnisse der zusätzlichen Ermittlungen sind dem Vernehmen nach nun eingelangt. "Sie wurden der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung bereits zur Kenntnis gebracht", sagte der Sprecher des Wiener Landesgerichts, Christoph Zonsics-Kral, zur "APA". Damit dürfte der Prozess gegen Teichtmeister in absehbarer Zeit über die Bühne gehen. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht, meinte Zonsics-Kral am Mittwochnachmittag.
Zehntausende Dateien gefunden
Die Staatsanwaltschaft Wien legt Teichtmeister zur Last, sich von Februar 2008 bis zum Sommer 2021 mehrere zehntausend Dateien (von rund 50.000 ist die Rede) mit Darstellungen von missbrauchten Kindern und Jugendlichen beschafft zu haben. Laut Anklage soll Teichtmeister das einschlägige Material auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop, drei externen Festplatten, einem USB-Stick und drei Speicherkarten abgespeichert haben.
Die Daten wurden sichergestellt und ausgewertet – offenbar wurde aber zunächst nicht abschließend geklärt, ob auf den sichergestellten Dateien ausschließlich Kinder bzw. Minderjährige abgebildet sind.
Schärfere Strafen in Zukunft
Der Fall Teichtmeister brachte die Diskussion über das Strafmaß für die Beschaffung, Besitz und die Weitergabe bzw. den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen ins Rollen – auch in der Politik. So nahm die Regierung die Causa zum Anlass, die Strafen dafür zu verschärfen.
Da eine Rückwirkung von Strafgesetzen verboten ist, ist der Schauspieler im Fall einer Verurteilung davon nicht mehr betroffen – unabhängig davon, wann die Verhandlung gegen ihn stattfindet.
Zum Fall Teichtmeister:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.