Cannabis-Verbot
Aus für CBD-Brownies und Kekse?
Eine Ankündigung der Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein sorgt für Verwirrung. Dürfen in Zukunft keine Lebensmittel mit CBD mehr verkauft werden?
WIEN. Ende August sorge die Traditionsbäckerei AIDA für Schlagzeilen, als sie ankündigte, ab September Brownies mit CBD anzubieten. CBD ist ist einer der Wirkstoffe der weiblichen Hanfpflanze und hat keine berauschende Wirkung - im Gegensatz zu dem weithin bekannten Wirkstoff THC. In Österreich konnte CBD bisher legal erworben werden. Voraussetzung: Der THC-Gehalt darf nicht mehr als 0,3 Prozent betragen, denn gänzlich frei von THC ist das Cannabidiol nicht.
Verbot von CBD-Produkten
Am Mittwochabend, 12. Dezember, verschenkte die Konditorei tausende CBD-Produkte vor ihrer Filiale am Stephansplatz. Man müsse den Verkauf und die Produktion von CBD-Produkten bis auf Weiteres einstellen, heißt es auf der Instagram-Seite des Unternehmens. Ab Donnerstag, 13. Dezember 2018, werden keine "Hasch"-Produkte mehr verkauft.
Grund dafür ist ein Erlass des Gesundheitsministeriums, der das Verbot von Produkten mit Cannabis-Extrakten vorsieht. Seit Beginn der Woche sorgt dieser Erlass für Verunsicherung bei Geschäften, die bisher CBD-Produkte in ihrem Sortiment hatten. Seitens der Aida heißt es, dass man den Erlass bereits zur rechtlichen Prüfung eingereicht habe.
EU-Verordnung
Das Gesundheits- und Sozialministerium beruft sich in seinem Erlass auf die „Neuartige Lebensmittel“-Verordnung der EU. Diese sei laut der Gesundheitsministerin umzusetzen. Ab sofort soll der Handel mit allen CBD-Lebensmitteln verboten werden. Betroffen sind alle Produkte, die den Wirkstoff enthalten von Kuchen über Süßwaren bis hin zu Nahrungsergänzungsmittel und Hanftees.
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