Lockdown-Ende
Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in Wien
Nach dem Ende des bundesweiten Lockdowns ist die Freude über die Öffnungen bei vielen groß. Den Überblick über alle Regeln zu behalten, ist jedoch mitunter schwer. Die BezirksZeitung gibt einen Überblick zu den Regeln, die jetzt in Wien gelten.
WIEN. Mit Sonntag ist in ganz Österreich der flächendeckende Lockdown zu Ende gegangen. All jene, die gegen Corona geimpft sind oder nach einer Infektion als genesen gelten, können sich seit Sonntag wieder über einige Freiheiten freuen. Für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt allerdings weiterhin ein Lockdown.
Bereits am Sonntag, 12. Dezember, haben in Wien Christkindlmärkte, Zoos, Theater, Museen, Kinos und Teile des Handels wieder aufgesperrt. Am Montag, 13. Dezember, folgt auch jener Teil des Handels, der am Sonntag noch nicht öffnen durfte. Gastronomie und Hotellerie müssen sich hingegen in Wien noch bis zum 20. Dezember gedulden. Die Nachtgastronomie bleibt vorerst ganz geschlossen.
Wer mit 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht öffnen darf
- Nicht lebensnotwendiger Handel (Baumärkte, Kleidungsgeschäfte, Möbelhäuser etc.)
- Körpernahe Dienstleistungen (Frisöre, Kosmetiker etc.)
- Kulturbetriebe (Theater, Kinos, Opern, Museen etc.)
- Sporteinrichtungen (Fitnesscenter etc. – Maske darf für Sport abgenommen werden)
- Christkindlmärkte mit Take-away an Gastro-Ständen (Maskenpflicht nur in Innenräumen)
- Zoos wieTiergarten Schönbrunn und Haus des Meeres (Maskenpflicht nur in Innenräumen)
- Thermen und Bäder (FFP2-Maskenpflicht beim Betreten)
Das gilt bei Indoor-Veranstaltungen
Im Bereich der Zusammenkünfte, Veranstaltungen und der Kultur wird künftig zwischen Outdoor und Indoor unterschieden. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Personen. Dabei gilt 2G und eine FFP2-Maskenpflicht.
Bei Indoor-Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 2.000 Personen. Dabei gilt 2G und eine FFP2-Maskenpflicht.
Outdoor gilt 2G-Plus
Bei Outdoor-Settings ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 300 Personen. Dabei gilt 2G-Plus und keine FFP2-Maskenpflicht. 2G-Plus bedeutet: Geimpft, Genesen und ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Bei Outdoor-Settings mit zugewiesenen Sitzplätzen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 4.000 Personen. Dabei gilt ebenfalls 2G-Plus und keine FFP2-Maskenpflicht.
Auch in Krankenhäusern und Pflegeheimen 2G-Plus
Für Besucherinnen in Krankenanstalten und Alten- und Pflegewohnhäusern gilt 2G-Plus. Auch Geimpfte und Genesene müssen einen negativen PCR-Testnachweise erbringen. Darüber hinaus ist die Zahl der Besucher in Krankenhäusern auf einen Besucher pro Patient pro Woche beschränkt. Ausnahmen sind wie auch bisher: Minderjährige, Unterstützungsbedürftige, Schwangere, Härtefälle oder die Palliativbehandlung.
Weiterhin 3G am Arbeitsplatz
An den Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz hat sich in der Verordnung des Bundes nichts geändert. Zu beachten sind die Test-Gültigkeiten in Wien: 24 Stunden für einen Antigen-Schnelltest, der von einer befugten Stelle abgenommen wird, und 48 Stunden bei einem PCR-Test. Darüber hinaus gilt am Arbeitsplatz grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, außer es gibt geeignete (z. B. bauliche) Schutzmaßnahmen, die eine FFP2-Maskenpflicht obsolet machen.
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