Pressekonferenz
Einzeltäter-Theorie bei Wiener Terroranschlag bestätigt
Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020: Die Ermittlungen sind weit fortgeschritten. Bestätigt hat sich die Einzeltätertheorie. Doch hatte der erschossene Attentäter im Vorfeld mentale Unterstützung und Hilfe beim Waffenkauf.
WIEN. Staatsanwältin Nina Bussek und Polizei-Chef-Ermittler Oberstleutnant Michael Lohnegger haben am Mittwoch über den Ermittlungsstand zum Wiener Terroranschlag vom 2. November 2020 Wien berichtet. Dabei wurde bekannt gegeben, dass sich die Einzeltätertheorie bestätigt hat.
Laut Ermittlungen hatte der am Tatort erschossene Attentäter im Vorfeld mentale Unterstützung und Hilfe beim Waffenkauf. Zu mutmaßlichem Behördenversagen im Vorfeld wollten sich die Verantwortlichen nicht äußern.
Ermittlungen gegen 30 Beschuldigte
Aktuell befinden sich sieben Beitragstäter in U-Haft. Es drohen lange Freiheitsstrafen, so Staatsanwältin ´Bussek und Oberstleutnant Lohnegger.
Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wurden bereits drei Personen angeklagt, zwei sind bereits verurteilt. Die rund um den Anschlag Beschuldigte haben etwa IS-Propagandamaterial weitergaben. Darüber hinaus wird gegen 30 weitere Beschuldigte ermittelt.
Hilfe beim Waffenkauf
Laut den Verantwortlichen haben die sieben Beitragstäter 20 bis 30 Jahre oder sogar lebenslange Freiheitsstrafe zu befürchten. Eine ebenso harte Strafe hätte der am Tatort erschossene Täter auch erwartet.
Laut Staatsanwältin Bussek geht man aktuell davon aus, dass die sieben Beitragstäter in Kenntnis des Tatplanes des Attentäters gehandelt haben. Dabei sollen drei von ihnen dem Attentäter beim Waffenkauf – wie die Herstellung von Kontakten– geholfen haben. Die anderen vier Beitragstäter dürften den Attentäter wohl psychisch unterstützt haben.
Den Abschlussbericht will Staatsanwältin Bussek in absehbarer Zeit an die Staatsanwaltschaft Wien übermitteln. Zuvor müsse aber noch die Auswertung der unzähligen sichergestellten Datenträger beendet werden. Gewartet wird aktuell noch auf das Gutachten eines Sachverständigen über die mögliche Radikalisierung eines Beschuldigten.
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