Anklage wegen Verhetzung
Freispruch für Ex-Identitären-Sprecher Sellner
Der ehemalige Sprecher der Identitären Martin Sellner war wegen Verhetzung aufgrund eines Telegram-Postings angeklagt. Er wurde freigesprochen.
WIEN. Die Staatsanwaltschaft Wien klagte Martin Sellner wegen Hetze gegen Asylweber. Am 4. Mai musste der ehemalige Sprecher der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) deswegen um 11.30 Uhr vor das Wiener Landesgericht für Strafsachen. Das Ergebnis: Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Anklage wegen Telegram-Postings
Zur Anklage brachte die Staatsanwaltschaft ein Telegram-Posting, das dieser in seinem offiziellen Telegramkanal gepostet hatte. Dem Posting voraus gingen Razzien sowie 25 Festnahmen bei den "Reichsbürgern". Zwei dieser Hausdurchsuchungen waren in Österreich. In Folge stellte Sellner am 7. Dezember 2022 auf seinem Telegramkanal ein Posting zur "Reichsbürgerverschwörung" online. Er ergänzte den Post mit den Worten: "von jedem Asylheim geht derzeit mehr Gefahr für unsere Kinder aus als von den `Reichsbürgern´".
Die Staatsanwaltschaft klagte Martin Sellner aufgrund dieses Postings wegen Verhetzung, er habe dadurch "Flüchtlinge pauschal als Straftäter" dargestellt. Es wurde eine Tat und Schuld angemessene Bestrafung auf Seiten der Staatsanwaltschaft beantragt.
Freispruch aufgrund "umstrittenen" Wortinhaltes
Das Gericht sprach Sellner frei, da der Wortinhalt "umstritten" sei, sowie "keine definierte Gruppe zu Schau" gebracht wurde. Man folge nicht der Ansicht, dass es hier um "ein Aufstacheln zu Hass", einer "Verdächtigung", oder einer "Herabsetzung" handle. Das Gericht stellte fest, Sellner habe die "Menschenwürde nicht abgesprochen". Für einen Schuldspruch bräuchte es "griffige intensivere Kriterien" sowie eine "konkrete Bezugnahme zu tatsächlichen Vorgängen", so der Richter in seiner Begründung. Der Urteil ist nicht rechtskräftig.
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