Urteil der Datenschutzbehörde
Gastro-Registrierungspflicht von Verordnung nicht gedeckt
In einem Verfahren gegen einen Wirt kritisiert die Datenschutzbehörde die Wiener Gastroregistrierung und die ihr zugrunde liegende Verordnung.
WIEN. Ein auf Datenschutz spezialisierter Jurist hat gegen die Wiener Gastroregistrierungspflicht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingelegt und Recht bekommen. Das berichtet die Tageszeitung Der Standard. Laut Artikel sieht die Datenschutzbehörde das Problem darin, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten nicht zustimmen kann, weil es keine Alternative gebe: Weder könne man ohne die Bekanntgabe der Daten in diesem Gastrobetrieb essen oder trinken noch könne man auf andere Betriebe ausweichen. Der Beschwerdeführer sei also in einer Zwangssituation.
Die Registrierungspflicht wurde Ende September für alle Restaurants und Cafés ausgerufen. Kundinnen und Kunden sollten Kontaktdaten bekanntgeben, die bei einem Corona-Fall das Contact Tracing erleichtern würden. Die Wirtschaftskammer stellte sogar eine kostenlose App zur Verfügung, mit der das Datensammeln sicher und schnell abgewickelt werden kann. Das Problem laut Datenschutzbehörde: Diese Vorgehensweise sei von der entsprechenden Verordnung gar nicht gedeckt. Laut der müssen zwar Auskünfte über Kundinnen und Kunden erteilt werden, von der Art der Erhebung steht aber nichts. Doch auch wenn die Verordnung das Sammeln vorschreiben würde, würde das gegen EU-Recht verstoßen, so die Datenschutzbehörde laut Standard weiter.
"Werden uns den Bescheid ansehen"
Den Bescheid der Behörde haben man erhalten und werde sich ihn ansehen, heißt es von der Stadt Wien. Man weist aber darauf hin, dass das Epidemiegesetz vorsehe, dass man Auskunft erteilen müsse, wenn sich die Gesundheitsbehörde an einen wende und Strafen drohten, wenn man das nicht könne. Die Verordnung sei eigentlich nur ein "aufmerksam machen" auf diesen Umstand, keine zusätzliche Verpflichtung. Wegen dieser Diskrepanz – Auskunftspflicht nach Bundesgesetz, Kritik der Datenschutzbehörde daran – stelle sich die Frage, wie man weiter vorgehen solle.
Durch den aktuellen Lockdown haben die Gastrobetriebe zumindest noch ein wenig Zeit, bis sie entscheiden müssen, wie sie nun weitermachen. Die Wiener Verordnung gilt bis Jahresende.
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