Hauptanmeldezeit bis Jahresende
Kindergarten-Anmeldung startet am 1. November
Wer einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten will, sollte sich bereit machen: Ab 1. November startet die zweimonatige Hauptanmeldezeit.
WIEN. Etwa 350 öffentliche Kinderkrippen und Kindergärten gibt es in Wien. In ihnen werden etwa 35 Prozent der Wiener Kinder betreut. Die Plätze sind begehrt, unter anderem weil alle Einrichtungen ganztägig geöffnet und außer des Essensbeitrags keine Gebühren zu zahlen sind. Wer sein Kind nächstes Jahr ab September in einen öffentlichen Kindergarten schicken will, sollte sich in der Hauptanmeldezeit um einen Platz bemühen.
Diese läuft von 1. November bis Jahresende. Wann man sich innerhalb dieser Periode anmeldet, ist dabei egal: Die Vergabe erfolgt nach anderen Kriterien. Ausschlaggebend ist unter anderem, ob beide Eltern unbefristete Dienstverhältnisse haben.
Die Anmeldung für einen städtischen Kindergartenplatz ist online unter www.kindergaerten.wien.at möglich. Darüber hinaus nehmen die Servicestellen der Stadt Wien - Kindergärten die Anmeldungen auch per E-Mail oder Post entgegen. Auch eine persönliche Überbringung ist möglich, wegen Corona ist dafür aber eine telefonische Voranmeldung unter 01/277 55 55 nötig.
Entscheidung wird Ende März übermittelt
Die Information, ob man einen Platz erhalten hat, bekommt man Ende März. Achtung: Sollte man keinen Platz ergattern, kann die Suche nach einem privaten Betreuungsplatz zu dieser Zeit auch schon sehr schwierig sein – sich rechtzeitig einen Plan B zu überlegen, schadet also nicht.
Wer sich von vornherein für einen privaten Betreuungsplatz anmelden möchte, braucht trotzdem etwas von der Stadt, und zwar einen Kundinnen- oder Kundennummer für seine Kinder. Auch diese kann online oder in den Kindergarten-Servicestellen per E-Mail, Post oder persönlich beantragt werden.
Letztes Kindergartenjahr ist verpflichtend
Der Besuch eines Kindergartens ist freiwillig, bis auf das letzte Jahr: Hier müssen alle Kinder eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Die sogenannte Kindergartenpflicht gilt für Kinder, die vor dem 2. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind.
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