Über 100 km/h zu schnell
Wiener Raser muss Führerschein und Auto abgegeben
Ein Fahrzeuglenker auf der A23 hatte es am Montag wohl besonders eilig. Geblitzt wurde der Raser mit 184 km/h bei erlaubten 80 km/h. Der Führerschein sowie das Fahrzeug des 24-Jährigen wurde vorläufig eingezogen.
WIEN. Seit dem 1. März werden Raser, die die Richtgeschwindigkeit extrem übertreten, nicht nur der Führerschein, sondern auch das Fahrzeug abgenommen. Am Montag, 13. Mai, wollte ein 24- jähriger Fahrzeuglenker auf der A23 das neue Gesetz wohl auf die Probe stellen.
Gegen 21 Uhr konnten Beamte während des Streifendienstes ein Auto mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit messen. Das Radargerät zeigte an, dass der Raser mit 184 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h regelrecht an den Beamten vorbeiflog.
Wie viel ist zu viel?
Nach Abzug der Messtoleranz war der Fahrzeuglenker immerhin noch 85 km/h zu schnell. Der 24-Jährige wurde kurz darauf von der Polizei angehalten. Dabei erfolgte die Abnahme des Führerscheins sowie die vorläufige Beschlagnahme des Fahrzeuges.
Durch die neue Gesetzesnovelle sind alle Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 60 km/h zur Beschlagnahme des Fahrzeuges führen. Werden innerorts die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h überschritten, kann das Auto sofort beschlagnahmt werden. Außerorts ist dies bei einer Überschreitung von 70 km/h der Fall.
Wenn man das Gaspedal noch länger durchdrückt, wird das Auto abgenommen und versteigert. Dieser Fall tritt ein, wenn man innerorts 80 km/h und außerorts 90 km/h über der Richtgeschwindigkeit liegt.
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