Wiener Gericht
Mann nach Missbrauch von Nichten zu 12 Jahren Haft verurteilt
Ein 54-Jähriger soll über mehrere Jahre hinweg seine minderjährigen Nichten schwer sexuell missbraucht haben. Am Straflandesgericht wurde er zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
WIEN. Am Dienstag, 20. Februar, wurde ein Mann wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs an Unmündigen und schwerer Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Weil sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit nahm, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Dem 54-Jährigen wurde vorgeworfen, jahrelang seine drei minderjährigen Nichten missbraucht zu haben. Zwei soll er auch vergewaltigt haben. In der Anklage heißt es, dass die Schülerinnen den angeheirateten, außerhalb von Wien lebenden Onkel seit 2014 regelmäßig besucht hatten. Die Jüngste war zu Beginn der Taten zehn Jahre alt.
Vorwürfe abgestritten
Oftmals haben die aus nicht einfachen Verhältnissen stammenden Mädchen auch die Wochenenden und Ferien bei ihm verbracht. Ab 2017 soll der Onkel dann Gelegenheiten zu sexuellen Übergriffen ausgenutzt haben, wenn seine Ehefrau nicht daheim war. Beim Prozessauftakt bestritt der Angeklagte alle Vorwürfe, auch beim aktuellen Termin tat er das.
Auch seine Ehefrau stritt ab, Übergriffe mitbekommen zu haben. Sie bestand darauf, dass die Initiative, Zeit bei ihnen zu verbringen, immer von den Mädchen ausgegangen sei. Eines der Kinder hätte sich sogar von dem Paar adoptieren lassen wollen. Weiter meinte sie, dass ihr Mann nicht einmal die Gelegenheit gehabt hätte, sexuelle Handlungen zu setzen, da er nie mit einem der Mädchen alleine zu Hause gewesen sei. "Entweder ich war da oder andere Kinder", sagte sie.
Posttraumatische Belastungsstörung als Beweis
Nicht nur die Aussagen der Kinder waren belastend für den 54-Jährigen. In einem eindeutig sexuell konnotierten Chatverlauf schrieb der Mann über entsprechende Handlungen. Auch die neu eingeräumten medizinischen und psychiatrischen Gutachten galten als Beweismittel.
Bei den beiden Mädchen, die der Mann vergewaltigt haben soll, wurde eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert, die ohne die Übergriffe unerklärbar wären. Aus diesem Grund wurde die Anklage auf schwere Körperverletzung ausgeweitet. Auch körperliche Untersuchungen erschwerten die Vorwürfe.
Trotz der Beweislage forderte die Verteidigung wegen widersprüchlicher Aussagen der Mädchen einen Freispruch. Das Schöffengericht verurteile den Mann dennoch zu zwölf Jahren Haft. Da der Strafrahmen fünf bis 15 Jahre beträgt, schien die Höhe der Strafe dem Gericht angemessen. Nur der unbescholtene Lebenswandel des Mannes konnte als Milderungsgrund geltend gemacht werden. Zusätzlich muss der Mann den Mädchen rund 90.000 Euro an Wiedergutmachung zahlen.
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