Apotheker und junge Mutter tot
Mutmaßlicher Doppelmörder vor Wiener Gericht
Zwei Morde innerhalb weniger Tage zu Beginn des Jahres erschütterten Wien. Dem Tatverdächtigen, einem obdachlosen 50-Jährigen, wird am Montag der Prozess gemacht – bei einer Verurteilung drohen ihm lebenslange Haft.
WIEN. Am 13. November muss sich ein 50-jähriger Mann vor Gericht verantworten. Der langjährige Obdachlose soll im vergangenen Jänner einen Apotheker und eine junge Mutter getötet haben. Die beiden Morde sorgten ob der Brutalität damals für blankes Entsetzen in der Bundeshauptstadt – MeinBezirk.at berichtete damals:
Der Tatverdächtige wurde kurze Zeit später unweit des zweiten Tatortes von der Polizei festgenommen. Journalisten sollen dabei geholfen haben:
Was dem 50-Jährigen genau angelastet wird: Zuerst soll der 50-Jährige in der Nacht auf den 1. Jänner in der Donaustadt den 74-jährigen Apotheker erschlagen haben. Eine Woche später, in der Nacht auf den 8. Jänner, soll dieser schließlich die 31-jährige zweifache Mutter in Floridsdorf erstochen zu haben.
Äußerst brutal vorgegangen
Der Mann, der seit seiner Festnahme in U-Haft ist, gilt laut einem psychiatrischen Gutachten als zurechnungsfähig, er soll aber infolge einer schweren Persönlichkeitsstörung hochgefährlich sein. Die beiden Getöteten dürften aus reinem Zufall Opfer des mutmaßlichen Gewaltverbrechers geworden sein.
Der Beschuldigte, der während der warmen Monate in einem Zelt auf der Donauinsel gelebt hatte, dürfte in der kalten Jahreszeit auf gut Glück regelmäßig versucht haben, in nicht abgesperrte Häuser in Wiener Bezirke oberhalb der Donau einzudringen, um an Lebensmittel und einen Schlafplatz zu gelangen.
DNA-Spuren an Tatorten
Für die brutalen Attacken auf den Apotheker und die junge Frau, deren Heftigkeit selbst erfahrene Kriminalisten erschütterte, gab es insofern keinen Grund, als den Ermittlungsergebnissen zufolge aus Sicht des Täters gar keine Notwendigkeit bestanden hätte, auf diese loszugehen. Er dürfte in beiden Fällen die Opfer überrascht und gleich angegriffen haben. Der Angeklagte wird durch an den Tatorten sichergestellte DNA-Spuren sowie Blut der Opfer auf seiner Kleidung belastet.
Zurück zur Anklage: Auf Basis der Feststellungen des psychiatrischen Sachverständigen hat die Anklagebehörde für den Fall einer Verurteilung gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) zusätzlich die Unterbringung des 50-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt. Seine Verteidigerin betonte gegenüber der "APA", dass auch die Unterbringung aufgrund seiner Zurechnungsunfähigkeit in Betracht zu ziehen sei. Der Mann habe der Anwältin gegenüber "wirre Angaben" gemacht. Im Falle einer anklagekonformen Verurteilung drohen dem mutmaßlichen Doppelmörder zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft sowie der Maßnahmenvollzug.
Berichterstattung zu den Mordfällen:
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.