Verstoß gegen Corona-Regeln
Spitalsmitarbeiterinnen zu Unrecht entlassen
Weil sie bei der Pensionierungsfeier einer Kollegin gegen die Corona-Regeln verstoßen hatten, wurden 14 Mitarbeiterinnen der Klinik Hietzing Anfang des Jahres fristlos entlassen. Am Donnerstag, 25. November, hat ein Gericht entschieden, dass die Entlassungen unrechtmäßig waren.
WIEN. Anfang des Jahres wurden mehrere Mitarbeiterinnen der Klinik Hietzing entlassen, nachdem sie bei einer Pensionierungsfeier einer Kollegin offenbar gegen die strengen Corona-Regeln des Spitals verstießen. Sie sollen ohne Maske eng zusammengesessen und Gruppenfotos gemacht haben. 14 von ihnen klagten gegen die Entlassung – die BezirksZeitung berichtete.
Zu Unrecht entlassen
Das Arbeits- und Sozialgericht hat heute in Wien entschieden, dass die Mitarbeiterinnen zu Unrecht fristlos entlassen wurden. Laut einem Bericht des ORF müssen nun alle Dienstverhältnisse der Klägerinnen wieder fortgesetzt werden. Eine davon ist schon in Pension und kann stattdessen Schadensansprüche geltend machen.
Der Senat des Arbeits- und Sozialgerichts (ASG) hat geurteilt, dass im vorliegenden Fall weder ein Entlassungs- noch ein Kündigungsgrund besteht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und innerhalb von vier Wochen kann die Stadt bzw. der Gesundheitsverbund Berufung am Oberlandesgericht Wien einlegen.
Nur eine Pause gemacht
Die Rechtsvertreter der Klägerinnen argumentierten, die Frauen hätten das Recht auf eine halbstündige Pause genutzt und dabei gemeinsam gegessen und antialkoholische Getränke konsumiert. Außerdem sei eine Kündigung nach so langen Dienstverhältnissen überzogen – manche der Frauen waren 20 Jahre oder länger im Spital beschäftigt.
Es ist noch unklar, ob der Gesundheitsverbund gegen das Urteil berufen wird. Sein Anwalt Dieter Kieslinger sagte gegenüber der APA, er halte das Urteil arbeitsrechtlich für falsch. Das Problem sei aber, dass es noch keine Rechtsprechung gebe, wie mit Verstößen gegen Pandemiebestimmungen umgegangen wird.
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