Gemeindewohnungen illegal untervermietet
Stadträtin fordert Sperre auf Airbnb
Gemeindewohnungen darf man nicht untervermieten, trotzdem ist es etwa auf Airbnb gängige Praxis. Stadträtin Kathrin Gaal fordert nun, dass der Soziale Wohnbau ganz aus dem Angebot der Online-Plattformen genommen wird.
WIEN. In jedem Gemeindewohnungs-Mietvertrag steht es schwarz auf weiß: Das Untervermieten von Gemeindewohnungen ist verboten, Übertretungen können mit Vertragskündigung geahndet werden. Viele der insgesamt rund 220.000 Wiener Gemeindewohnungen werden dennoch etwa auf der Online-Plattform Airbnb zur Vermietung angeboten.
Immer wieder kommt es seitens verärgerter Nachbarn zu Anzeigen. Deren Unmut wegen der illegalen Vermietung sozialer Wohnbauten ist verständlich, dazu wird auch die Lebensqualität durch die häufige Frequenz des Mieterwechsels oftmals eingeschränkt.
Auch Airbnb ist rechtlich verantwortlich
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal will jetzt einen Schlussstrich unter die verbotene Untervermietung ziehen und hat einen Brief an diverse Online-Unterkunftplattformen, darunter auch Airbnb, geschrieben. Darin werden die Anbieter nicht nur auf das Verbot der Untervermietung aufmerksam gemacht, sondern auch selber zur Verantwortung gezogen: „Wer wissentlich einen Vertragsbruch Dritter ausnützt, ist nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb persönlich haftbar“, wird in dem Brief aus dem Wettbewerbsgesetz zitiert. Nicht nur die betreffenden Gemeindebau-Mieter, sondern auch Airbnb und Konsorten könnten nach diesem Paragrafen also vor Gericht gebracht werden, weil sie wissentlich und entgeltlich Gemeindewohnungen zur Untervermietung vermitteln.
Die Stadträtin schickt die Adressen gleich mit
Stadträtin Gaal fordert die Online-Anbieter im Brief weiters auf, die Adressen sämtlicher Wiener Gemeindebauten auf ihren Plattformen zu sperren - und schickt gleich eine entsprechend umfangreiche Adressliste mit.
Weil der Stadtverwaltung auch konkrete Gemeindewohnungen bekannt sind, die über Airbnb vermietet wurden, wird sich ein Anwaltsbüro dazu auch mit der Online-Plattform in Verbindung setzen, kündigt Stadträtin Gall weiters an.
Nicht nur Gemeindewohnungen sind betroffen
Es geht aber rechtlich nicht nur um die Wiener Gemeindewohnungen, denn schließlich sind auch die meisten Genossenschaftswohnungen in die Kategorie "Sozialer Wohnbau" einzuordnen - und ist die Untervermietung laut Mietvertrag dort ebenso verboten, wie in den Gemeindewohnungen.
Konkret betrifft es jene Genossenschaften, die laut ihrer Rechtsform "gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften" sind - in Wien etwa die "Sozialbau" und die meisten anderen der umgangssprachlich als "Genossenschaften" bezeichneten Gesellschaften.
Der Unterschied zu den Gemeindewohnungen besteht darin, dass die Stadt Wien in Gestalt von "Wiener Wohnen" bei den Gemeindewohnungen selbst als Bauherrin und Vermieterin auftritt.
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