Umfrage der Woche
Tut Wien genug für Flüchtlinge aus der Ukraine?
In Wien werden Geflüchtete aus der Ukraine etwa in Hotels oder Universitäten untergebracht. Doch könnte die Bundeshauptstadt nicht noch mehr tun? Die BezirksZeitung hat nachgefragt.
WIEN. Seit Kriegsbeginn sind mehr als 7,7 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet. Laut dem ÖIF sind es in Wien mehr als 21.200 Personen. Rasche Hilfe bieten in Wien etwa Hotels oder Unis gemeinsam mit der Stadt Wien ,und bieten den Geflüchteten damit eine Unterkunft.
Doch hilft Wien den Menschen aus der Ukraine eigentlich genug oder ginge noch mehr? Die BezirksZeitung wollte es wissen und hat nachgefragt.
"Die Situation ist schrecklich"
Wolfgang meint etwa, dass Flüchtlinge aus anderen Bundesländern in Wien aufgenommen werden sollen, sofern der Platz vorhanden ist. Rainer meint, dass Wien genug für die Flüchtlinge tut, dennoch findet er es nicht gut, wenn "sie umsonst hier parken dürfen". "Nein, auf keinen Fall", ist seine Antwort auf die Frage, ob Wien Flüchtlinge aus den restlichen Bundesländern aufnehmen sollte. "Sie werden in den anderen Bundesländern genau so gut behandelt wie in Wien", erklärt Rainer.
Julia kommt aus der Ukraine und lebt schon seit mehr als 15 Jahren hier. "Ja!", meint sie ganz klar, dass Wien Flüchtlinge aus anderen Bundesländern aufnehmen sollte, wenn sie dort keinen Platz haben und in der Bundeshauptstadt schon. Sofiia selbst weiß, wie schrecklich die Lage in der Ukraine ist, denn ihre Familie lebt dort. "Der Krieg ist noch da und es sieht so aus, als hätten die Menschen das schon vergessen", erzählt sie der BezirksZeitung. Sie selbst studiert hier in Wien und meint, dass es viele Probleme mit den Dokumenten gibt, sobald man hier her kommt.
Mit der Bürokratie kämpfte auch Quais. "Wien tut nicht genug. Ich bin seit sieben Jahren in Österreich und habe erst letztes Monat meine Aufenthaltsgenehmigung bekommen", erklärt er. In dieser Zeit durfte er nicht arbeiten und auch keine Lehre absolvieren. "Ich durfte auch keine Wohnung mieten. Jetzt darf ich das, nach sieben Jahren".
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