Ermittlungen
Wiener Lehrer soll Kinder missbraucht haben - Akt untergegangen
Im Jahr 2022 kam eines der größten Missbrauchsskandale Wiens ins Rollen. Ein Schullehrer soll von 2004 bis 2019 etwa 40 Schüler sexuell missbraucht haben. Eine Anzeige aus dem Jahr 2013 verschwand mysteriös, dazu ermittelte das Bundesamt zur Korruptionsprävention (BAK) gegen die damals zuständigen Beamten.
WIEN. Eines der größten Missbrauchsskandale der vergangenen Jahre in Wien kam im April 2022 ins Rollen. Ein Pädagoge, der mittlerweile verstorben ist, soll etwa 40 Schüler im Alter von elf bis 14 Jahren sexuell missbraucht haben. Er soll Nacktfotos von den Kindern gemacht und Videos von den Tathandlungen gedreht haben. Die Taten sollen nicht nur beim Lehrer zu Hause, sondern auch in einer Leopoldstädter Schule passiert sein, und zwar im Zeitraum von 2004 bis 2019.
Der Lehrer Roland S. beging Suizid, nachdem es eine Anzeige gegen ihn gegeben hatte. Eine Untersuchungskommission sowie die Opferanwältin haben mehrere Sachverhaltsdarstellungen gegen mutmaßliche Mittäter von S. eingebracht, einige Ermittlungen wurden bereits eingestellt.
Im Oktober 2022 wurde bekannt, dass es bei einer Hausdurchsuchung bei dem Pädagogen im Frühjahr 2019 zu Ungereimtheiten gekommen sei und wie eine Anzeige gegen den Tatverdächtigen bei der niederösterreichischen Polizei bereits 2013 eingereicht wurde. Es geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2006 in einem Feriencamp im Salzkammergut. Erst nach einer Therapie soll das Opfer Jahre später verstanden haben, was dort passiert sein soll. MeinBezirk.at berichtete mehrmals über den mutmaßlichen Missbrauchsfall - mehr dazu unten.
Korruptionsprävention ermittelte
Am Freitag berichtet die "Kronen Zeitung" erneut über die eingebrachte Anzeige, die auf "mysteriöse Weise" verschwand. Die Zeitung zitiert aus einem Untersuchungsbericht über die Ermittlungen gegen die damals zuständigen Beamtinnen und Beamten. Denn das Bundesamt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung (BAK) habe den Bericht für die zuständige Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt verfasst. Der Ermittlungsgrund soll Verdacht auf Missbrauch der Amtsgewalt sein. Was mit dem Kuvert, wo sich die Anzeige befand, passierte, ist unklar.
Laut dem Bericht soll der Sachverhalt laut Zeugenaussagen zwar aufgenommen worden sein, jedoch habe man sich beim Namen des Opfers vertippt oder die Namen des Täters und des Opfers soll vertauscht worden sein. Der Bericht wird wie folgt zitiert: "Aufgrund fehlender, weiterer Ermittlungsansätze ist seitens des BAK kein weiteres Vorgehen geplant".
"ORF Wien" berichtet, dass die Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft (StA) im Vorjahr in diesem Zusammenhang gegen zwei Polizeibeamte wegen Amtsmissbrauchs ermittelte. Ihnen konnte kein wissentlicher Befugnismissbrauch nachgewiesen werden. Die Erstanzeige wurde im Sommer 2013 nicht direkt ins Protokollierungssystem der Polizei (PAD) eingegeben, sondern auf einem Formular festgehalten, das in weiterer Folge eingescannt und ausgedruckt wurde. Die Anzeige soll dann in einem veralteten Protokollierungssystem gelandet sein, das an sich seit 2007 nicht in Betrieb ist, und bekam dadurch eine Aktenzahl, die nach dem Ablauf von fünf Jahren 2018 vernichtet wurde. Wäre es direkt ins PAD eingegeben worden, wäre sie nach zehn Jahren vernichtet (also Sommer 2023).
Eigentlich sollte die in Niederösterreich aufgenommene Anzeige nach Wien per Post versendet werden. Doch dazu ist es nicht gekommen. Vor einiger Zeit teilte die StA Wiener Neustadt, dass die Anzeige möglicherweise auf dem Postweg verloren ging. Im Ermittlungsbericht schließt eine Polizeibeamtin nicht aus, dass sie den Akt in ein Kuvert gegeben haben soll, in der Poststelle abgegeben und mit einem Post-it "Bitte senden an …" versehen hat.
Keine Informationen zum Bericht
Auf MeinBezirk.at-Anfrage bestätigte das Innenministerium die Ermittlungen: "Nach Maßgabe der Strafprozessordnung und unter Berücksichtigung der Rechte von Beteiligten wurde umfassend ermittelt und das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt berichtet".
Den Inhalt aus dem Zeitungsbericht wollte man weder dementieren noch bestätigen, da das Ermittlungsverfahren aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben und den Bestimmungen der Strafprozessordnung nicht öffentlich ist.
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