Nach FBI-Tipp
Wiener wegen bestelltem Auftragsmord in Graz verurteilt

Ein heute 33-jähriger Wiener soll einen vermeintlichen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt haben. Dafür wurde er am Freitag nicht rechtskräftig verurteilt. | Foto: Glenn Carstens-Peters/Unsplash
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  • Ein heute 33-jähriger Wiener soll einen vermeintlichen Killer auf seine Ex-Frau angesetzt haben. Dafür wurde er am Freitag nicht rechtskräftig verurteilt.
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Am Freitag wurde ein Wiener nicht rechtskräftig in Graz verurteilt. Er soll einen Auftragsmord im Darknet geordert haben. Der Fall kam dank des US-amerikanischen FBI ins Rollen.

WIEN/GRAZ. Ein Wiener wollte einen Streit rund um die Kinderobsorge mit seiner Ex-Frau wohl mit dem drastischsten Mittel lösen, was man sich vorstellen kann: Mord. Selbst wollte er sich jedoch nicht die Hände schmutzig machen. Er suchte nach jemanden, der ihm die Arbeit abnahm. Und zwar im Darknet.

Er fand auch einen vermeintlichen Killer und bezahlte diesen. Genau deswegen musste sich der 33-jährige am Freitag vor acht Geschworenen im Grazer Straflandesgericht verantworten. Es kam zur nicht rechtskräftigen Verurteilung.

Bonus für qualvollen Tod

Konkret soll der Wiener im Sommer 2021 einen Auftragsmörder für seine aus Südamerika stammende Frau gesucht haben. Sie habe "schreckliche Dinge" getan und soll dafür mit dem Tod sterben, erklärte der Mann in einem Chat. Zuvor war der Wiener bereits mit seinem Kind für ein ganzes Jahr verschwunden, es folgte der Streit um die Obsorge des Kindes.

Den zur Aufklärung nötigen Hinweis gab das US-amerikanische FBI. (Symbolbild) | Foto: David Trinks/Unsplash
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Mit dem vermeintlichen Killer wurde sich der Wiener einig. 7.000 Euro soll es für den Mord geben, 2.000 Euro Bonus, wenn sie besonders qualvoll getötet wird. Als Beweis wäre ein Video vom Tötungsakt nötig. 6.000 Euro hatte der Angeklagte bereits überwiesen, passiert ist jedoch nichts. Die Sache flog dank des US-amerikanischen FBI auf. Die amerikanischen Ermittler wurde ein Jahr später auf den Chatverlauf aufmerksam und informierte die österreichischen Behörden. Daraufhin klickten die Handschellen.

Angebliches Storno

Knapp zwei Jahre nach dem vermeintlichen Auftrag steht der Mann vor Gericht und erzählt eine neue Version der Sachlage. Angeblich hätte der Beschuldigte einen Tag nach Erteilung des Mordauftrags versucht, das Ganze rückgängig zu machen. Beweise dafür fand man jedoch keine. "Das sind nur Teile des Chatverlaufs, das sagt das FBI ausdrücklich", betonte der Verteidiger des Wieners. Außerdem sei der 33-Jährige überzeugt gewesen, dass die Mutter das Kind misshandeln wolle.

Der 33-jährige Wiener musste sich vor dem Grazer Straflandesgericht am Freitag verantworten. | Foto: KARIN ZEHETLEITNER / APA / picturedesk.com
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Die Polizei informierte der Beschuldigte jedoch zu keinem Zeitpunkt, auch als er den Mord angeblich stornieren wollte. "Es ging dort alles zu schnell, und ich war in einem Ausnahmezustand", so sein Argument vor Gericht. Überhaupt hätte er im Darknet eigentlich nur eine Waffe kaufen wollen, um sich selbst ein Ende zu setzen. Jemand anderer hätte ihm während seiner Suche geschrieben, "es gibt auch eine andere Lösung". Er stimmte zu und zahlte, konnte jedoch dann "die ganze Nacht nicht schlafen und habe am nächsten Tag versucht, alles zu stoppen."

Frage um zweiten Mord

Im Chatverlauf war auch die Rede von einem zweiten Mord. Was es damit auf sich hat, konnte der Angeklagte eigenen Aussagen nach heute nicht mehr beurteilen: "Das kann ich mich nicht mehr erinnern." Es sei schon zu lange her, so der Wiener. Das Gericht hakte weiter nach: Wie es ihm damit geht, jetzt zu wissen, dass sein Sohn mit dem Gewissen aufwächst, dass der eigene Vater die Mutter umbringen wollte? Der Wiener meinte, es tue ihm alles "so leid, ich war in einer Ausnahmesituation und hatte extrem Angst um meinen Sohn.“

Die Geschworenen gaben der Anklage recht. Der 33-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Der Wiener erbat sich nach seiner Verurteilung drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft kündigte eine Strafberufung an.

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