Anschlagsplan auf Westbahnhof
Zwei weitere Monate U-Haft für Jugendlichen

Jener 14-Jährige, der wegen mutmaßlicher Planung eines Terroranschlags auf den Westbahnhof im Februar festgenommen wurde, soll nun zwei Monate länger in U-Haft bleiben. (Archiv) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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  • Jener 14-Jährige, der wegen mutmaßlicher Planung eines Terroranschlags auf den Westbahnhof im Februar festgenommen wurde, soll nun zwei Monate länger in U-Haft bleiben. (Archiv)
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Jener 14-Jährige, der wegen mutmaßlicher Planung eines Terroranschlags auf den Westbahnhof im Februar festgenommen wurde, wird gut zwei Monate weiter in U-Haft bleiben. Das Landesgericht Wien folgt einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft. Jedoch gibt es auch eine Beschwerde dagegen, worüber das Oberlandesgericht entscheiden muss.

WIEN. Im Februar wurde die Nachricht publik, dass ein 14-Jähriger womöglich einen Anschlag auf den Westbahnhof geplant habe. Der Bursche soll in seinem Wohnort bei den Eltern in Währing festgenommen worden sein. Bei einer Durchsuchung der Räumlichkeiten hatte man auch verschiedene Bestandteile zum Bombenbau, Kampfmesser sowie eine Flagge mit dem islamischen Glaubensbekenntnis gefunden. Zusätzlich soll sich der Jugendliche im Internet radikalisiert haben. MeinBezirk berichtete damals, mehr dazu unten.

Der Bursche befindet sich seitdem in U-Haft. Und diese wurde jetzt verlängert, wie die Sprecherin des Landesgericht Wien, Christina Salbzorn, einen Bericht der "APA" bestätigt. Demnach habe die Staatsanwaltschaft Wien einen Antrag zur Verlängerung gestellt. 

Zumindest zwei Monate

Laut Landesgericht bestehe der Verdacht der Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr bei dem Jugendlichen, was für eine Verlängerung sprach. Der Beschluss wurde am Mittwoch, 26. März, getätigt, die Untersuchungshaft wurde vorerst bis zum 26. Mai ausgeweitet. Damit befindet sich der 14-Jährige dann zwei weitere Monate lang in U-Haft.

Diese Materialien wurden bei der Festnahme des Schülers sichergestellt. | Foto: DSN
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Der Beschluss vom Landesgericht ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin des Jungen hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Wien muss diese in weiterer Folge stattgeben bzw. abweisen. Dabei wird nicht nur beurteilt, ob die U-Haft-Gründe tatsächlich gegeben sind, sondern auch, ob die Dauer der Verlängerung tatsächlich angemessen ist. Wie die "APA" außerdem berichtet, sei der Jugendliche mittlerweile laut Staatsanwältin Nina Bussek "tatsachengeständig".

Tipp von der Schule

Auf den jungen Währinger seien die Staatsschützerinnen und -schützer auch wegen Informationen aus seiner Schule gekommen. Dort soll er bereits radikale Äußerungen getätigt und Lehrer als auch Gleichaltrige bedroht haben.

Der Jugendliche soll schon in der Schule aufgefallen sein. (Symbolfoto) | Foto: Johannes Reiterits/MeinBezirk
  • Der Jugendliche soll schon in der Schule aufgefallen sein. (Symbolfoto)
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Entsprechende Meldung habe man dann weitergegeben: "Bereits im Dezember wurde nach Rücksprache mit der Schulqualitätsmanagerin seitens Schulleitung Kontakt mit der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst aufgenommen und der Verdacht auf Radikalisierung gemeldet", hieß es erst vor Kurzem gegenüber MeinBezirk. Auch dazu mehr unten.

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Jener 14-Jährige, der wegen mutmaßlicher Planung eines Terroranschlags auf den Westbahnhof im Februar festgenommen wurde, soll nun zwei Monate länger in U-Haft bleiben. (Archiv) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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