Causa Bohrn Mena
Einstweilige Verfügung wegen Kommentaren gegen FPÖ Wien
- Sebastian Bohrn Mena hat erfolgreich eine Unterlassungserklärung gegen die FPÖ Wien erwirkt. (Archiv)
- Foto: APA-Images / photonews.at / Georges Schneider
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Nachdem es zu einigen Kommentaren auf Facebook gegen den Publizisten Sebastian Bohrn Mena gekommen war, gibt es jetzt eine Unterlassungserklärung. Diese richtet sich gegen die FPÖ Wien, welche das betroffene Profil betreibt. Beim Handelsgericht Wien bestätigt man dies.
WIEN. Dieser Fall landete jetzt auch beim Handelsgericht Wien: Laut dem Schriftsteller und gern gesehenen Gast in TV-Konfrontationsduellen Sebastian Bohrn Mena kam es im August 2025 zu einigen gehässigen Kommentaren gegen seine Person.
Damals wurde auf dem offiziellen Facebook-Profil des FPÖ-Landtagsabgeordneten Leo Lugner verkündet, dass dieser nicht mehr mit dem Schriftsteller im Fernsehen diskutieren werde. Der Facebook-Auftritt wird jedoch nicht von Lugner selbst, sondern von der FPÖ Wien betrieben.
- Das Handelsgericht Wien bestätigt, dass man eine einstweilige Verfügung erlassen hat.
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- hochgeladen von Johannes Reiterits
Und hier kommt der Knackpunkt: Zu dem Posting auf Facebook tauchten dann die Kommentare wie "Klagsf(l)ut" oder "Verbrecher Bande" auf. Es folgte der Schritt vor das Handelsgericht, um dagegen vorzugehen.
Unterlassungserklärung gegen FPÖ Wien
Bohrn Mena berichtet diese Woche davon, dass er erfolgreich eine Unterlassungserklärung gegen die FPÖ Wien erwirkt habe. Das zuständige Handelsgericht bestätigt dies auf MeinBezirk-Nachfrage.
Die einstweilige Verfügung hat laut Handelsgericht "die Unterlassung der Verbreitung von bestimmten Äußerungen auf einer Facebook-Seite zum Gegenstand." Damit muss die Partei diese Kommentare löschen. Es sollte nicht das erste Mal sein, dass der Schriftsteller gegen solche Inhalte rund um FPÖ-Profile vorgeht. Mehr dazu unten.
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