Amnesty International
Menschenrechte der Wiener Klimakleber seien in Gefahr

Für Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" gab es zuletzt primäre Freiheitsstrafen. Amnesty International ist darüber höchst besorgt. | Foto: mina/Letzte Generation
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  • Für Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" gab es zuletzt primäre Freiheitsstrafen. Amnesty International ist darüber höchst besorgt.
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Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International schlägt Alarm. Man kritisiert die "Kriminalisierung von Protesten" der "Letzten Generation". Diese beschwerten sich zuletzt medienwirksam über sogenannte primäre Freiheitsstrafen, also zeitlich bedingte Inhaftierungen ohne Gerichtsurteil. Die Polizei reagiert auf Nachfrage von MeinBezirk.at.

WIEN. Die Begrifflichkeiten rund um die primäre Freiheitsstrafe, also eine zeitlich beschränkte Haftstrafe ohne Gerichtsprozess, wirken für Außenstehende sperrig. Sie ist die schwerste Strafe im Verwaltungsstrafrecht und darf in Verwaltungsstrafverfahren nur verhängt werden, wenn sie als Strafmittel in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist und dies im Einzelfall notwendig ist. Wichtig dabei ist zu wissen, dass sie vor allem dann verhängt wird, wenn die Gefahr droht, dass Täterinnen und Täter erneut ähnliches, strafbares Verhalten an den Tag legen könnten.

Genau von diesem Punkt geht die Wiener Polizei bei einzelnen Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" aus. Die umgangssprachlichen "Klimakleber" sorgen wiederholt mit spontanen Versammlungen auf Straßen etc. zu Verkehrsstaus. Dass Teile ihrer Gruppe primäre Freiheitsstrafen bekommen, also für maximal sechs Wochen ohne ein richterliches Urteil festgehalten werden, können sie nicht verstehen. MeinBezirk.at berichtete:

Primäre Freiheitsstrafen ohne Prozess gegen Letzte Generation

Sie sehen darin eine "Kriminalisierung des Protests", wie sie per Aussendung mitteilten. Unterstützung bekommen sie jetzt von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. Diese meldet sich am Freitag ebenso zu der Vorgehensweise der Exekutive zu Wort: "Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig".

"Ziviler Ungehorsam ein Menschenrecht"

Generell lehnt Amnesty International die primäre Freiheitsstrafe ab, "da die Gefahr besteht, dass faire und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren umgangen werden." Im Falle der "Letzten Generation" kommt jedoch noch ein Faktor dazu: "Auch wenn es Politiker*innen, Behörden und auch manch einer in der Öffentlichkeit nicht gerne hören: Solche friedlichen Protest-Aktionen sind als Form von sogenanntem zivilem Ungehorsam von der Versammlungsfreiheit gedeckt – ein Menschenrecht, zu dem sich Österreich verpflichtet hat. Statt dieses zu untergraben, ist es Aufgabe des Staates, es zu schützen und das Recht auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten", erklärt Charlotte Deiss, Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Amnesty International Österreich.

Kritik richtet Amnesty International nicht nur an die Exekutive, sondern auch an das Ministerium von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Politik allgemein. | Foto: BKA/Tatic
  • Kritik richtet Amnesty International nicht nur an die Exekutive, sondern auch an das Ministerium von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Politik allgemein.
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"Auch die Tatsache, dass das Innenministerium per Aussendung stolz die hohe Zahl an Festnahmen von Klimaaktivist*innen verkündet und betont, dass weiterhin solche Aktionen untersagt und schnellstmöglich beendet sowie Verwaltungsstrafen verhängt werden, befeuert die öffentliche Wahrnehmung, dass Protestierende wie Kriminelle zu sehen und zu behandeln sind", so Deiss.

Ein Protest darf laut ihr stören, manchmal müsse er das sogar: "Auch wenn man Verständnis für den Ärger haben kann, den diese Aktionen zum Teil auslösen, so ist es doch gerade dann die Aufgabe der politisch Verantwortlichen sowie der Sicherheitsbehörden, sowohl vor Ort als auch in der Rhetorik deeskalierend zu wirken und nicht Protest zu delegitimieren. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig."

Polizei verteidigt Strafen

Auf Nachfrage von MeinBezirk.at bei der Wiener Polizei erklärt man, dass man keine Statistik führt, wie oft solche primären Freiheitsstrafen gegen Aktivistinnen und Aktivisten der "Letzten Generation" überhaupt ausgesprochen wurden. Aber: "Die Polizei hat im Zuge der Verwaltungsstrafverfahren gegen die sogenannten Klimakleber bereits seit Ende 2023 in mehreren Fällen Freiheitsstrafen verhängt. Gegen eine Aktivistin wurde bereits in neun Fällen Primärarrest verhängt."

Die Polizei rechtfertigt die Strafverhängung in Einzelfällen. (Symbolbild) | Foto: Johannes Reiterits/RMW
  • Die Polizei rechtfertigt die Strafverhängung in Einzelfällen. (Symbolbild)
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Das Vorgehen sei dabei rechtmäßig und nachvollziehbar, so die Polizei: "Anlässlich der letzten Aktion der Klimakleber (6. Mai bis 10. Mai 2024) wurden gegen weitere drei Aktivistinnen Freiheitsstrafen ausgesprochen, da diese zahlreiche einschlägige Vormerkungen aufwiesen. Die meisten Verfahren diesbezüglich sind noch beim Verwaltungsgericht Wien anhängig, da in der Regel gegen die Entscheidungen der LPD (Landespolizeidirektion, Anm.) Wien das Rechtsmittel der Beschwerde ergriffen wird."

Außerdem könne nicht ausgeschlossen werden, "dass auch zukünftig Primärarreststrafen verhängt werden, sofern eine Einzelfallüberprüfung zu diesem rechtlichen Schritt führt", heißt es von der Polizei.


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