Prikraf-Affäre
WKStA meldete Berufung gegen Strache-Freispruch an
Die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung in der Causa Prikraf angemeldet. Am Dienstag wurden in der Prozess-Neuauflage Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und sein Mitangeklagter, der Klinikbetreiber Walter Grubmüller, freigesprochen.
WIEN. Anfang dieser Woche wurden in der Prozess-Neuauflage rund um die Prikraf-Affäre Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und sein Mitangeklagter, der Klinikbetreiber Walter Grubmüller, freigesprochen. Mehr dazu:
Am Donnerstag hat die Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) Berufung in der Causa angemeldet. Aus dem Grund sind die Freisprüche nicht rechtskräftig. Im Berufungsverfahren muss nun wieder das Oberlandesgericht (OLG) Wien entscheiden. Dieses hat bereits nach der ersten Runde die Schuldsprüche gegen Strache und Grobmüller ausführlich kritisiert.
"Man muss nicht alles im Leben verstehen"
Straches Anwalt Johann Pauer kommentierte die Fortsetzung des Verfahrens mit: "Man muss nicht alles im Leben verstehen", meldet "APA".
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