Psychologie
Trans*Menschen im öffentlichen Leben

Was muss ich als trans*Person beachten, wenn ich meine behördlichen Dokumente ändere?

Mitunter müssen trans* (transgender, transidente, transsexuelle, nicht-binäre, genderfluide, diverse) Menschen in der Öffentlichkeit mit Ausgrenzung rechnen. Auch kann es zu peinlichen und kränkenden Situationen kommen, etwa dann wenn ein trans*Mensch bereits in der sozialen Rolle des Gegengeschlechts lebt, aber noch immer einen Reisepass hat, in dem er als das biologische Geschlecht mit einem dementsprechenden Passfoto ausgewiesen wird.
Insgesamt hat sich in den letzten Jahrzehnten viel getan. Gerade die Polizei nimmt heute Opferschutz sehr ernst, und eine trans*Person, die z.B. Opfer von Beschimpfungen wird, muss sich heute keine Sorgen mehr machen, dass ihr Anliegen bei der Polizei bagatellisiert wird. Auch in Ämtern und Institutionen werden trans*Personen heute in der Regel höflich und zuvorkommend behandelt.

Lesen Sie in diese Beitrag Tipps betreffend behördliche Dokumente.

Missverständnisse

Schwierig kann es aber dann werden, wenn es zu Missverständnissen kommt. Gerade in der Zeit des sozialen Rollenwechsels (der Transition in die andere Genderrolle), wenn die Personenstandänderung noch aussteht, ist anzuraten, dass die trans*Person eine Bescheinigung mitführt, in welcher eine Fachperson (etwa der/die sie begleitende Psychotherapeut*in) bestätigt, dass das Auftreten in den Kleidern und in der Rolle des Gegengeschlechts bei der betreffenden Person notwendig ist und diese sich in einer psychologischen und medizinischen Behandlung der Geschlechtsangleichung befindet. Derartige Schreiben sind zwar keine amtlichen Dokumente, können jedoch Polizeikontrollen, Grenzkontrollen, das Einchecken an Flughäfen, das Abholen von eingeschriebenen Briefen auf der Post u.v.m. erleichtern.

Der Ergänzungsausweis der dgti e.V. für Deutschland

Beim Ergänzungsausweise handelt es sich um kein Behördliches Dokument. Er ist aber ein standardisiertes Ausweispapier, welches personenbezogene und selbstgewählte Daten dokumentiert. Ihr gewünschter Vorname, Ihr Wunschpronomen und Ihr Wunschgeschlecht sind auf dem Ergänzungsausweis angegeben sowie Ihr persönliches, aktuelles Passfoto im Wunschgeschlecht. In Deutschland ist der Ausweis bei sämtlichen Innenministerien, bei der Polizei, bei vielen Behörden, bei Banken, Universitäten, Versicherungen und anderen Stellen bekannt und wird akzeptiert. Zudem befindet sich ein QR-Code auf dem Ausweis für Ämter, Behörden und Institutionen, die den Ausweis noch nicht kennen.

Auch in Österreich kann dieser Ausweis hilfreich sein.

Hier finden Sie den Ergänzungsausweis

Film: "Ausbildung bei der Polizei: Endlich auch für trans* Personen?"

Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut in Salzburg / Hamburg

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