Prozess in Wien
Anklage nach Angriff auf Guido Burgstaller steht

- Rapid-Kapitän Guido Burgstaller zog sich im Zuge einer Auseinandersetzung schwere Kopfverletzungen zu. Jetzt soll die Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer ausgearbeitet sein.
- Foto: GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com
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Jener Mann, der den Rapid-Goalgetter Guido Burgstaller im Dezember in der Innenstadt verletzt haben soll, könnte schon bald vor Gericht stehen. Denn die Staatsanwaltschaft hat bereits Anklage erhoben. Eine mehrjährige Haft steht im Raum, es gilt die Unschuldsvermutung.
Aktualisiert am 13. März, 12.37 Uhr
WIEN. Wilde Szenen sollen sich im Herzen Wiens an einem Wochenende Mitte Dezember abgespielt haben. Ein Mann soll seinen vermeintlichen Kontrahenten mit einem Faustschlag vor einem Nachlokal niedergestreckt haben. Der Angegriffene ging rückwärts zu Boden, stieß mit dem Hinterkopf so hart zu Boden, dass sogar ein schwerer Schädelbasisbruch die Folge war.
Bei dem Schwerverletzten handelte es sich um niemand geringeren als Rapid-Kapitän Guido Burgstaller. Das Ganze soll nach einem Wortgefecht im Zuge einer Party-Nacht geschehen sein. Mutmaßliches Opfer und vermeintlicher Täter sollen sich trotz Burgstallers Prominenz nicht erkannt haben. Auch ein Karriereende des 35-jährigen Kickers stand im Raum. Währenddessen stellte sich der Mann aus freien Stücken, der Burgstaller angegriffen haben soll. MeinBezirk berichtete damals:
Wie "Heute.at" als Erstes berichtet, wurde die Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer ausgearbeitet und erfolgreich eingebracht. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt dies auf MeinBezirk-Nachfrage.
Bis zu fünf Jahre Haft
Von der Polizei hieß es kurz nach der Festnahme des 23-jährigen Kontrahenten von Burgstaller im Dezember noch, dass wegen des Verdachts der absichtlich schweren Körperverletzung ermittelt wird. Diese Ermittlungen gingen inzwischen weiter voran.

- Der 35-jährige Rapidler wurde bei dem Angriff schwer verletzt, zog sich unter anderem einen Schädelbasisbruch zu.
- Foto: Newspix / EXPA / picturedesk.com
- hochgeladen von Johannes Reiterits
Doch der Verdacht in der Anklage hat sich mittlerweile verändert. Inzwischen wird nicht mehr von einer absichtlichen, sondern nurmehr von einer schweren Körperverletzung ausgegangen. Ein gravierender Unterschied, was eine mögliche Haftstrafe angeht. So stehen bei der absichtlichen (§ 87 StGB, Abs. 1) bis zu zehn Jahre Haft, bei der unbeabsichtigten (84 StGB, Abs. 4) zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft im Raum.
Prozesstermin im März
Im Medienbericht wird auch erklärt, dass der Prozess bereits im März stattfinden könnte. Diesbezüglich verweist man bei der Staatsanwaltschaft auf das zuständige Gericht. Wiener Landesgerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte gegenüber MeinBezirk, dass der Prozesstermin am 27. März stattfinden soll. Kolportiert wird vom Medium auch, dass der Angeklagte sein Verhalten zutiefst bereue.
Zur Verhandlung soll ebenso Burgstaller selbst als Opfer für eine Aussage geladen werden. Bis zum rechtskräftigen Urteilsspruch gilt für den 23-Jährigen die Unschuldsvermutung.
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