Wirtschaftskriminalität
AK Wien fordert mehr Schutz für Whistleblower

Nur auf einem Auge blind? Whistleblower sollen laut AK in Österreich einen schweren Stand haben und unzureichend geschützt sein. | Foto: Tingey Injury Law Firm / Unsplash
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  • Nur auf einem Auge blind? Whistleblower sollen laut AK in Österreich einen schweren Stand haben und unzureichend geschützt sein.
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Die Wiener Arbeiterkammer sieht Handlungsbedarf beim Schutz von Arbeitnehmern, die Missstände in heimischen Unternehmen aufdecken. So stehen laut derzeitigem Hinweisgeberschutzgesetz momentan lediglich jene in Schutz, die Verstöße gegen EU-Recht melden.

WIEN. Nach Informationen der Arbeiterkammer Wien werden heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Missstände – etwa Korruption oder wirtschaftskriminelle Aktivitäten – in Unternehmen aufdecken und den Behörden melden, vom Gesetz nicht ausreichend geschützt.

Zwar wurde erst vergangene Woche im Parlament ein Initiativantrag zur Umsetzung der EU-Richtlinie eingebracht, dieser sei laut AK Wien jedoch "verfassungswidrig, europarechtswidrig und völlig unzureichend". So regelt das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz momentan lediglich nur den Schutz von jenen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.

"Eine Sparvariante, die den Schutz nur für die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vorsieht, wäre verfassungswidrig. Und angesichts der Missstände, die in den letzten Jahren aufgedeckt wurden, muss man sagen: Österreich kann sich halbe Sachen bei der Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität nicht mehr leisten", warnt  AK-Jurist Walter Gagawczuk.

WU-Professor sieht doppelte Verfassungswidrigkeit

Laut dem aktuellen Entwurf vom 15. Dezember würden Beschäftigte in Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gar nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und wären insofern gar nicht geschützt. Dies würde beinahe 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über 98 Prozent der Unternehmen in Österreich betreffen.

Das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz regelt momentan lediglich nur den Schutz von jenen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
 | Foto: nicolasjoseschirado/Fotolia
  • Das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz regelt momentan lediglich nur den Schutz von jenen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
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So geht aus einem Rechtsgutachten von WU-Professor Harald Eberhard hervor, dass eine Beschränkung des Schutzes auf EU-Recht doppelt verfassungswidrig wäre:

  • Dass Whistleblower einmal geschützt sind und einmal nicht, je nach dem, ob EU-Recht betroffen ist oder "nur" österreichisches Recht, würde dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.
  • Verfassungswidrig wäre die Spar-Variante auch auf Grund der damit verbundenen Rechtsunsicherheit: In jedem Fall müssten über 130 EU-Richtlinien und mehrere hundert daraus abgeleitete Gesetze geprüft werden, um zu entscheiden, ob der Schutz nun greift oder nicht. Das eröffnet einen zu großen Auslegungsspielraum und führt damit zu einer Regelung, die für potentielle Whistleblower kaum kalkulierbar ist.

AK fordert vollen Schutz für Whistleblower

Die AK Wien fordert deshalb: Beim Schutz von Whistleblowern darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden. Es muss den vollen Schutz für die Meldung von Missständen geben, angewandt auch auf österreichisches Recht. Das gilt etwa für Hinweise bei:

  • Verstöße gegen das Steuerrecht (etwa Steuerhinterziehung)
  • illegaler Beschäftigung und Sozialbetrug durch Unternehmen
  • Verstöße gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
  • Verstöße gegen den Arbeitnehmer:innenschutz (Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen)
  • Delikte des Wirtschaftsstrafrechts wie Korruption, Betrug, Untreue, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung

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Das österreichische Hinweisgeberschutzgesetz regelt momentan lediglich nur den Schutz von jenen, die Verstöße gegen EU-Recht melden.
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