Wien zahlt Mietrückstände
Wer die Wohnungssicherung Plus beantragen kann
Die Zahl der Delogierungen nimmt weiter zu. Um Wienerinnen und Wiener vor dem Verlust ihrer Wohnung zu bewahren, startet die Stadt mit der Wohnungssicherung Plus. Dabei werden bis zu 70 Prozent der Mietrückstände übernommen. Wer bezugsberechtigt ist und wie die Unterstützungsleistung beantragt werden kann - MeinBezirk.at hat alle Infos.
WIEN. Die Corona-Pandemie hat viele Menschen in finanzielle Schwierigkeiten gebracht. Die hohe Inflation legt jetzt noch eine Schippe drauf. Immer mehr Wienerinnen und Wiener können sich das Leben nicht mehr leisten. Besonders die steigenden Wohnkosten stellen für viele ein kaum lösbares Problem dar. Die Stadt Wien hat darauf mit dem Wiener Wohnbonus in Höhe von 200 Euro reagiert. Alle Details dazu hier:
Für jene Menschen, die im Gemeindebau leben, gibt es ebenfalls eine Finanzspritze von der Stadt. Beim Gemeindebau-Bonus erhalten Mieterinnen und Mieter ab 1. September eine Gutschrift auf ihre Miete. Mehr dazu unten.
Wer bezugsberechtigt ist
Doch was ist mit jenen Wienerinnen und Wienern, die kurz vor der Delogierung stehen? Die neue Wiener Wohnungssicherung Plus richtet sich direkt an Mieterinnen und Mieter, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Die Unterstützungsleistung kann unabhängig davon, ob man im Gemeindebau, in einem geförderten oder privaten Wohnbau lebt, angesucht werden.
Die Zielgruppe umfasst alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, die seit mindestens sechs Monaten durchgehend ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten und entweder Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung, der Wiener Wohnbeihilfe, der Ausgleichs- oder Ergänzungszulage oder der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss und Umschulungsgeld) haben.
Unterstützung bis zu 15.000 Euro
Ab 400 Euro können Rückstände übernommen werden. Bei hohen Rückständen über 4.000 Euro ist die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Gespräches erforderlich, um eine Förderung zu erhalten. Die maximale Fördersumme beträgt 15.000 Euro. Rückstände darüber werden nicht übernommen.
Ein Ansuchen kann in der Förderperiode nur einmal gestellt werden. Die Förderung wird direkt an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung ausbezahlt. Die Übernahme eines Teils des Rückstandes ist kein Garant, den Verlust der Wohnung zu verhindern. Eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter ist insbesondere im Privatwohnungsbereich notwendig, um eine Regelung der Rückzahlung zu vereinbaren (z.B. Ratenvereinbarung).
Stadt stellt 20 Millionen Euro bereit
Das Ansuchen um die Wiener Wohnungssicherung Plus kann von 4. September 2023 bis 29. Februar 2024 gestellt werden. Rund 20 Millionen Euro nimmt die Stadt Wien für diese Unterstützungsleistung in die Hand. „Das Leid für die Betroffenen, wenn eine Delogierung durchgeführt werden muss, ist eine menschliche Katastrophe, die wir möglichst verhindern müssen – insbesondere, wenn der Grund dafür eine Teuerung ist, für die die Betroffenen am wenigsten können,“ sagt dazu Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).
„Wir haben seit dem Beginn der Covid-19 Pandemie gesehen, dass sich die Höhen der Mietrückstände vieler Menschen nach oben bewegen und auch mehr Personen insgesamt mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten“, weiß Agnes Berlakovich, Leiterin der Abteilung Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40).
Hier Antrag stellen
Detailinformationen zu den Fördervoraussetzungen, das Erfordernis der Inanspruchnahme von Sozialarbeit und die Online-Antragsstellung gibt es unter: wien.gv.at/wohnungssicherung-plus
Wenn Betroffene beim Ausfüllen des Ansuchens Hilfe benötigen oder weitere Fragen haben, können sie sich an das Servicetelefon unter 01 /4000-8040 wenden.
Wer nicht zur Zielgruppe der Wohnungssicherung Plus zählt, kann beim Wohnschirm des Bundes ein Ansuchen auf Übernahme eines Rückstandes stellen: wohnschirm.at
Weitere Boni der Stadt Wien:
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