Registrierkassenpflicht ab 1. Mai

Laut Manfred Kainz seien "die Unternehmer in diesem Land immer im Nachteil". Bei der Registrierkassenpflicht sei das nicht anders. | Foto: Mempör
  • Laut Manfred Kainz seien "die Unternehmer in diesem Land immer im Nachteil". Bei der Registrierkassenpflicht sei das nicht anders.
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Wie viel Unverständnis die Registrierkassenpflicht bei Unternehmern auch auf sich gezogen hat, eines ist fix: Spätestens mit 1. Mai werden die ersten Betriebe ihre Umsätze mit einem elektronischen Datenaufzeichnungssystem erfassen müssen. Nämlich jene, deren Jahresumsätze 15.000 Euro und davon Barumsätze 7.500 Euro übersteigen. Diese werden ab dem 1. Jänner 2016 gerechnet, der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Umsätze aus dem Vorjahr nicht rückwirkend für diese Grenzen gelten dürfen. Hat ein Unternehmen die Grenzen überschritten, muss er mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ende des Umsatzsteuerzeitraums (das ist entweder ein Kalendermonat oder ein Quartal) ein geeignetes Kassensystem in Betrieb haben. Wer also bereits im Jänner die Umsatzgrenzen erreicht hat, muss nun ab 1. Mai verpflichtend eine Registrierkasse verwenden.

Falsche Vorgehensweise

Welchen Aufwand das für manche Unternehmer bringt, bestätigt Manfred Kainz, Regionalstellenobmann der Wirtschaftskammer. „Es kann nicht sein, dass ich die Unternehmen belaste, die alles tun müssen, weil der Staat misstrauisch ist.“ Er erkennt schon den Sinn hinter der Sache, hat aber kein Verständnis für das Vorgehen des Staates. „Es ist ganz klar, es muss sein. Das gibt’s ja in anderen Staaten auch“, so Kainz. „Aber die Art und Weise, wie das gemacht wird und wie die Unternehmer behandelt werden, das ist ein Wahnsinn. Die Unternehmer sind immer im Nachteil in diesem Land.“ Er geht sogar noch einen Schritt weiter. „Wir geben für alle, die nichts arbeiten, viel Geld aus und diejenigen, die arbeiten, denen nehmen wir noch was weg“, sieht Kainz das größte Problem in der finanziellen Belastung, die auf Unternehmen zukommen. Am stärksten betroffen von der Belegerteilungspflicht sind vor allem sogenannte „mobile Gruppen“. Das heißt, Personen, die ihre Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte ausüben wie Friseure, Tierärzte, Jausenverkäufer oder auch Handwerker und andere Dienstleister. Diese müssten einen Beleg und eine Durchschrift erstellen, den Vorgang dann später im Betrieb ins elektronische System eintragen. „Es wird schon eine Lösung geben“, denkt Kainz. „Man findet heute, im Zeitalter der Elektronik und des Internets, für alles gute Lösungen, das ist kein Problem. Das Problem ist, dass dadurch die Unternehmen enorm belastet werden.“ Das Finanzamt hat eine steuerfreie Prämie von 200 Euro für die Anschaffung oder Umrüstung des neuen Kassensystems vorgesehen, die Kosten für eine „einfache“ Registrierkasse beziffert die WKO mit 400 bis 1.000 Euro.

Aussterben der Kleinbetriebe?

Ein Szenario, in dem Unternehmer von ihren Kunden nur mehr Bezahlungen per Überweisung einfordern, um die Belegerteilungspflicht zu umgehen, kann sich Kainz nicht vorstellen. „Das wäre schrecklich, Bargeld braucht man. Was tu ich denn, wenn so wie in Griechenland die Banken morgen zusperren und nichts mehr hergeben?“ Betriebsschließungen seihen keine Drohung, sondern Realität. Er habe selbst schon von mehreren Unternehmern gehört, die zusperren wollen. „Eine Wirtin, zum Beispiel, die ist zwischen 65 und 70 Jahren, die kauft sich keine Registrierkasse mehr.“ Und das soll kein Einzelfall bleiben.

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