Steinbruch in Großstübing: Protest geht weiter
Bürgerinitiative ProStübingtal strebt UVP-Feststellungsverfahren an.
Die unendliche Geschichte rund um das Steinbruchprojekt in Großstübing wird um ein Kapitel länger: "Die Konsenswerber des Dolomitsteinbruchs Köppel im Großstübinger Jodlgraben haben das Projekt knapp unter dem gesetzlichen Grenzwert von fünf Hektar für ein Steinbruchprojekt in einem Landschaftsschutzgebiet eingereicht und das Verfahren Ende letzten Jahres bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung für ein Jahr ruhend gestellt", berichten Josef Herzog und Willibald Wurzinger, Sprecher der Bürgerinitiative ProStübingtal.
Sie wollen nun trotzdem eine Umweltverträglichkeitsprüfung (ab einer Projektgröße von fünf Hektar ist diese gesetzlich vorgeschrieben) durchsetzen.
Aus diesem Grund luden sie vergangene Woche zu einer Informationsveranstaltung: Rund 170 betroffene Bürger versammelten sich im Saal der Großstübinger Stub'n auf Einladung der Initiative ProStübingtal. Dabei kündigte Umweltanwältin Ute Pöllinger an, dass sie den Antrag auf ein UVP-Feststellungsverfahren einreichen werde.
EU-Urteil bringt Hoffnung
Im sogenannten „Gruberurteil“ des Europäischen Gerichtshofes wurden die Rechte der Anrainer in UVP-Verfahren gestärkt.
So wird ihnen nun das Recht auf Anfechtung negativer Entscheidungen in UVP-Feststellungsverfahren zugestanden. Bisher galt das nur für NGOs.
Auf diese Entscheidung baut im vorliegenden Fall auch die Bürgerinitiative ProStübingtal.
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