'Hier bei uns kein massives Problem'

Seit 1. April gilt auch für Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben, die Kastrationspflicht. | Foto: Bilderbox
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  • Seit 1. April gilt auch für Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben, die Kastrationspflicht.
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Knapp 1½ Monate gilt sie nun, die neue Kastrationspflicht-Verordnung. Diese wurde ja für Katzen, die auf bäuerlichen Höfen gehalten werden, ausgeweitet. Nachgefragt bei Gössendorfs Tierarzt Karl Pauritsch, ob es vermehrt Nachfrage für Kastrationen gebe, sagt dieser: "Nein, es hat sich nichts verändert." Die Vierbeiner sind eine Tierart, die sich rasend schnell vermehrt. Bei einem sogenannten Wurf, bis zu drei können pro Jahr stattfinden, werden meist vier bis sechs Katzen zur Welt gebracht. Bislang galt die Kastrationspflicht für Katzen, die sich im Freien aufhalten. Ausgenommen waren Zucht- und sogenannte Bauernkatzen. Nun sind nur noch Wohnungskatzen und Zuchttiere von der Verordnung ausgenommen. "Mit dieser Klärung tragen wir dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzer dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern", erklärt die zuständige Ministerin Sabine Oberhauser.

"Lindert das Leid"

Das Problem sei hier im Süden von Graz aber so und so nicht gegeben. "Es ist hier bei uns kein massives Problem. Das Kastrationsprojekt lindert sicherlich das Leid wildlebender Streunerkatzen, spielt aber in Graz-Umgebung Süd eine untergeordnete Rolle, da unsere Landwirte sich vermehrt um ihre Katzen kümmern", so der Veterinär. Die wildstreunenden Katzen gebe es eher weit ab von Ballungsräumen.

Seit 1. April gilt auch für Katzen, die in bäuerlicher Haltung leben, die Kastrationspflicht. | Foto: Bilderbox
"Spielt in Graz-Umgebung eine untergordnete Rolle", sagt Gössendorfs Tierarzt Karl Pauritsch. | Foto: KK
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