Weil Jugendschutz uns alle angeht

Zogen Bilanz: BH Max Wiesenhofer (M.), Heinz Froschauer (l.), Mario Carl Wünsch (r.) und Vertreter der Bezirkshauptmannschaft.
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  • hochgeladen von Veronika Teubl-Lafer

In den vergangenen Monaten wurden in der gesamten Steiermark verstärkt Jugendschutzkontrollen unter der Miteinbeziehung minderjähriger Testkäufer durchgeführt. "Die Schwerpunkte lagen vor allem auf Gastronomie- und Handelsbetriebe und die dortige Abgabe von Alkohol und Tabakwaren an unter 16-Jährige", informierte Mario Carl Wünsch bei der Pressekonferenz in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld.
Als Jugendschutzbeauftragter der Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft des Landes Steiermark, war auch er bei den Testkäufen vor Ort.

Steiermarkweiter Rückgang

Steiermarkweit ist hierbei ein Rückgang der Alkoholabgaben an Minderjährige zu beobachten. Im Gegensatz zum Jahr 2014, bei dem in 1.840 getätigten Testkäufen, 50 Prozent der Gewerbetreibenden harten Alkohol an 14 bis 15-Jährige ausgaben, ist für 2015 mit 1.518 Testkäufen ein Rückgang auf 40 Prozent der Verkäufe zu verzeichnen. "Das zeigt, dass die Testkontrollen wirken und die Gewerbetreibenden Verständnis zeigen", so Wünsch.

Wenig erfreuliche Bilanz für Bezirk

"Von den steiermarkweiten rückläufigen Zahlen, nehmen wir im Bezirk leider nichts wahr", ist BH Max Wiesenhofer besorgt. Nachdenklich stimmt auch das Ergebnis einer erst Ende Juni getätigten Testkaufaktion. Nur 4 von 13 getesteten Betrieben gaben keinen Alkohol an Minderjährige aus.
Eine Problemsparte ist dabei vor allem die Gastronomie. Während bei allen anderen Sparten ein Rückgang der Verkäufe zu verzeichnen ist, gibt es hier steiermarkweit einen Anstieg von 45 auf 53 Prozent. Heinz Froschauer, Hauptmann vom Bezirkspolizeikommando Hartberg spricht dabei allerdings von einem generellen Problem, das nicht allein die Gewerbetreibenden betrifft.
"Das Unrechtsbewusstsein ist sehr gering. Viele sehen die Alkoholabgabe an Minderjährige nicht als Verwaltungsübertretung, sondern eher als Kavaliersdelikt", so Froschauer, der auch an Eltern und Erziehungsberechtigte appelliert. "Immer wieder erleben wir, dass Erwachsene für die Jugendlichen Alkohol besorgen."

Hohe Strafen

Vor allem auf Festen sei dies Gang und Gäbe. "Das Problem ist, dass Alkohol in Österreich eine Kultur hat. Die Strafen werden meist nicht bedacht", so Karl Wurzer von Sicherheitsreferat der BH Hartberg-Fürstenfeld.
"Neben Strafen von 3.000 bis 15.000 Euro für die Erwachsenen drohen jedoch auch Geldstrafen von bis zu 300 Euro plus Schulungen, Sozialstunden und Gruppenberatung für die betroffenen Jugendlichen." Außerdem kann ein Organmandat bei Nichtmitführung eines Ausweises drohen. "Unser Ziel ist es jedoch nicht Anzeigen zu sammeln, sondern auf die Problematik hinzuweisen und das Bewusstsein für die Sinnhaftigkeit des Jugendschutzes zu stärken", so Wiesenhofer.

Weitere Testkäufe als Maßnahme

Denn so verzeichnete man in Hartberg-Fürstenfeld im vergangenen Jahr 63 Wegweisungen und Betretungsverbote. Dieses Jahr waren es bereits 42. Die Kosten der Kinder- und Jugendhilfen stiegen gegenüber dem Vorjahr um rund 18 Prozent. Als vorrangigen Grund sieht Wiesenhofer hier den Anstieg der Betreuungsfälle durch Probleme in den Familien.
Durch verschiedene Aktivitäten und Leistungen will die BH Hartberg-Fürstenfeld diese Probleme und Kosten vermeiden. Maßnahmen hierfür sind vor allem die Information und Prävention durch erweitere Mütter- und Elternberatungen, EBZ und EKIZ sowie durch Sozialarbreiter verschiedener Einrichtungen wie Streetwork oder die "Frühe Hilfen der GKK".
Auch Kontrollmaßnahmen, schwerpunktmäßig durch Testkäufer sollen weitergeführt werden. Im kommenden Jahr sind 500 bis 1.000 Testkäufe in der gesamten Steiermark geplant.

Steirisches Jugendschutzgesetz

In der Steiermark dürfen Jugendliche bis 14 Jahre von 5 bis 21 Uhr ausbleiben. Zwischen 14 und 16 Jahren gilt die Zeit von 5 bis 23 Uhr. Ab 16 Jahren gibt es keine gesetzliche Begrenzung mehr. Bis zum 16. Geburtstag darf kein Alkohol und Tabak konsumiert werden. Bis zum 18. Geburtstag sind gebrannter Alkohol und spirituosenhaltige Mixgetränke verboten.

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