"Corona Kurzarbeit" & Co
Ministerin Schramböck erklärt, wie Firmen zu Hilfsgeldern kommen

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Gespräch mit RMA-Chefredakteurin Maria Jelenko | Foto: RMA/Spitzauer
  • Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Gespräch mit RMA-Chefredakteurin Maria Jelenko
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Das sich ausbreitende Corona-Virus hat enorme Auswirkungen auf Österreichs Wirtschaft. Vor allem kleine und mittlere Betriebe, sowie Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind stark betroffen. Die Regierung hat am Samstag ein 4 Milliarden Euro schweres Hilfspaket für alle Unternehmen angekündigt, sowie ein neues Kurzarbeit-Modell.

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Nach Verkünden des Hilfsfonds für Österreichs Betriebe hat RMA-Chefredakteurin Maria Jelenko Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zwischen zwei Parlamentssitzungen erreicht und mit ihr über die Kriterien für die an Unternehmen bereit gestellten Hilfsgelder gesprochen.

Regionalmedien Austria (RMA): Frau Ministerin, wie sehen die Maßnahmen für Österreichs kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konkret aus?

MARGARETE SCHRAMBÖCK: Es gibt unterschiedliche Maßnahmen für Unternehmen, die innerhalb einer Woche im Detail ausgearbeitet werden. In erster Linie geht es um Kreditgarantien, vor allem Überbrückungsgarantien. Wenn der Staat also für Unternehmen Kreditgarantien übernimmt, werden diese für KMU ausgeweitet, Anspruch haben natürlich auch größere Unternehmen. Die Maßnahmen sollen die Liquidität stärken, damit Firmen ihre Rechnungen bezahlen können. Dazu zählen auch Steuerstundungen oder Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen, die man beim zuständigen Finanzamt beantragen kann.

Gibt es für die Unternehmen eine maximale Begrenzung?
Nein, wir unterstützen Unternehmen je nach Bedarf und Betroffenheit.

Wie sieht es für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) aus?

Über die Sozialversicherung können sich EPU ab kommendem Montag ihre Beiträge stunden lassen, oder sie können ansuchen, keine Verzugszinsen zu zahlen. Man kann dann um Steuerstundungen oder um Herabsetzung der Steuervorauszahlung beim Finanzamt ansuchen.

Was ist für mittelständische Unternehmen konkret vorgesehen?
Für mittelständische Unternehmen ist vorgesehen, dass sie über ihre Hausbank entsprechende Garantien und Kredite vom Staat holen. Diese werden vom aws (Austria Wirtschaftsservice, Anm.) abgesichert, das beim Ministerium angesiedelt ist. Es haben sich bereits zahlreiche Unternehmen dafür gemeldet. Bei Fällen, in denen das Auffangnetz nicht greift, wird es einen Härtefonds für EPU und Familienunternehmen geben.

Welches Modell wurde gegen eine drohende Massen-Arbeitslosigkeit ausgearbeitet?

Die "Corona-Kurzarbeit" ist ein neues Modell, das wir gemeinsam mit den Sozialpartnern vorgestellt haben. Erstmals gibt es Kurzarbeit für kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine Dienstleistungsunternehmen, und nicht nur für große Industrieunternehmen. Um die "Corona Kurzarbeit" kann man ab Montag ansuchen, neu ist, dass die Wartezeit nicht sechs Wochen beträgt, sondern nur 48 Stunden. Ansuchen können die Unternehmen diese beim zuständigen AMS. Mit diesem Modell können Mitarbeiter kürzer arbeiten, und werden weiter bezahlt. Erstmals ist es auch möglich, dass phasenweise die Arbeitszeit ausgesetzt wird. Die Kurzarbeit ist vorerst für drei Monate angedacht, anschließend eventuell nochmals drei Monate. Die Zuschüsse betreffen sowohl Sozialversicherungen als auch Gehälter. Es gibt dabei bestimmte Gehaltsstufen und -gruppen. Es geht um eine starke Entlastung bei Personalkosten, wenn keine Aufträge da sind. Der Vorteil: Die Unternehmen können bei Ausfall der Auftragslage ihre Mitarbeiter behalten und müssen sie nicht beim AMS anmelden. Das in dieser Zeit bezogene Gehalt sind sogenannte "Nettoersatzraten", die je nach definierten Gehaltsgruppen bezahlt werden. Das Modell ist sowohl für die Mitarbeiter, als auch für die Unternehmen attraktiv, um ihre Mitarbeiter nicht zu verlieren.

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