Alkolenker schlief in Auto ein und drohte dann Polizisten

- Rechtsanwalt Christoph Gollonitsch verteidigte den Angeklagten vor dem Landesgericht.
- Foto: Probst
- hochgeladen von Thomas Leitsberger
„So etwas ist ja total bescheuert“, meinte der Richter zum Angeklagten.
BEZIRK AMSTETTEN. Mitte September 2015 rammte ein alkoholisierter Lenker mit seinem Fahrzeug den Randstein. Den dabei aufgeschlitzten Reifen konnte er in seinem Zustand nicht wechseln. Polizeibeamte aus St. Georgen am Ybbsfeld fanden den 27-Jährigen schlafend im Auto vor und nahmen ihm Führerschein und Zündschlüssel ab.
Lenker erinnert sich am nächsten Morgen
Am nächsten Morgen erinnerte sich der Alkolenker, dass ihm der Führerschein abgenommen worden war. Er sei in Panik geraten, erklärte der Beschuldigte im Prozess am Landesgericht St. Pölten sein unüberlegtes Vorgehen.
Laut Staatsanwalt Michael Lindenbauer fuhr der 27-Jährige nämlich zur Polizei und versuchte, die Beamten zum Missbrauch der Amtsgewalt anzustiften. Man möge die Anzeige fallen lassen, andernfalls würde er behaupten, er sei von den Polizisten geschlagen worden. Er habe davon eine Videoaufnahme, die mithilfe von zwei auf seinem Fahrzeug montierten Kameras entstanden sei. Darüber hinaus habe er auch einen blauen Fleck. Weder die Gewaltanwendung durch die Polizei noch die Kameras am Auto entsprachen der Wirklichkeit.
Richter zu Angeklagten "total bescheuert“
„So etwas ist ja total bescheuert“, wertete der Richter die Nötigung des Angeklagten, während Verteidiger Christoph Gollonitsch von einer Kurzschlusshandlung seines Mandanten sprach. Er betonte in seinem Plädoyer die Unbescholtenheit, sowie das reumütige Geständnis des 27-Jährigen.
Diesen Strafmilderungsgründen setzte der Richter noch die damalige psychische Ausnahmesituation hinzu. „Die Milderungsgründe überwiegen die Erschwerungsgründe doch sehr deutlich. Auf Basis der neuen Rechtsordnung ist daher eine diversionelle Regelung möglich“, so der Richter, dessen Angebot mit 180 Stunden gemeinnütziger Leistungen der Beschuldigte erleichtert annahm. Staatsanwalt Lindenbauer gab vorerst keine Erklärung dazu ab.


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