Mordprozess von Greinsfurth
Angeklagter bestreitet 52-Jährige getötet zu haben

Der Tatort in Greinsfurth - kurz nach der Tat. | Foto: TL
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Der angeklagte Deutsche benutzte Wochen nach der Tat das Handy der Toten, was zu seiner späteren Festnahme führte. Nun musste der 40-Jährige sich vor Gericht verantworten.

Hier geht es zum zweiten Prozesstag.

STADT AMSTETTEN. (ip) Für zwei Tage anberaumt ist ein Geschworenenprozess am Landesgericht St. Pölten, bei dem ein 40-jähriger Deutscher wegen Mordes und schweren Raubes an einer 52-jährigen Filialleiterin zur Verantwortung gezogen wird. Die Tat ereignete sich am 28. Mai 2019 im Amstettner Stadtteil Greinsfurth, zwei Monate später klickten beim Verdächtigten die Handschellen. (Die Bezirksblätter berichteten.)

Mordfall von Greinsfurth: Angeklagter bestreitet Tat

Der Angeklagte bestritt von Anfang an, die Tat begangen zu haben. Verteidiger Michael Dohr bezweifelt, dass die vorgebrachten Beweise von Staatsanwalt Leopold Bien einen Schuldspruch rechtfertigen könnten. „Ich glaube aus tiefstem Herzen, dass der Angeklagte kein Mörder ist“, so der Anwalt.

Die letzten neun Minuten der 52-Jährigen

„Es geht um eine Zeitspanne von neun Minuten im Leben zweier Menschen“, wandte sich Bien an die Geschworenen. „Am Ende dieser neun Minuten war eine Frau tot, bestialisch ermordet – und der Andere ein Mörder!“ Die Zeitspanne ergibt sich, laut Staatsanwalt, zwischen dem Augenblick, als die Filialleiterin des Supermarktes am Abend die Alarmanlage scharfstellte und dem Ausschalten ihres Mobiltelefons, mit dem sie kurz zuvor noch ein Gespräch mit ihrem Ehemann geführt hatte. Dieser wartete mit dem Abendessen auf seine Frau, die meinte, bereits am Heimweg zu sein.

Nach umfangreichen Ermittlungen ergab sich für den Staatsanwalt ein Bild des Beschuldigten, wobei Handyauswertungen, DNA-Spuren unter den Fingernägeln der Frau, Mischprofile am Rücken, sowie im Fahrzeug des Opfers, aber auch ein nicht erklärbares Fernbleiben des Mannes vom Tatort, den er zuvor im Mai zumindest 20 Mal aufgesucht hatte, „stumme Zeugen“ für die Schuld des 40-Jährigen seien.

Das ist der Angeklagte im Mordprozess

Der Deutsche, der im Tatzeitraum ohne Einkommen und ohne festen Wohnsitz war, arbeitete bis September 2018 schon jahrelang saisonell im österreichischen Hotel- und Gastgewerbe und hielt auch danach regelmäßigen Besuchskontakt zu seinem mittlerweile fünfjährigen Sohn, der bei seiner Mutter im Bezirk Amstetten lebt, unmittelbar vor der Verhaftung des Mannes mit ihm sogar Urlaub in Deutschland machte.

Seit einiger Zeit ohne festen Wohnsitz diente dem Beschuldigten sein Pkw als Schlafplatz, in dem er auch sein gesamtes Hab und Gut verstaute. Laut Anklage soll der Mann sein Fahrzeug am Tag der Tat gegen elf Uhr am Parkplatz des Einkaufzentrums geparkt haben, am Nachmittag sei sein Mobiltelefon am Hochkar in der Nähe eines früheren Arbeitgebers eingeloggt gewesen, bevor er etwa eine halbe Stunde nach dem Mord eine SMS nahe dem Tatort verschickte.

Die Situation eskaliert

Als die Frau nach 20 Uhr zu ihrem Pkw ging, hat er, laut Bien, vermutlich von ihr Geld gefordert, wobei die Situation eskalierte. Er habe sie zu Boden gebracht und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Bei ihrer anfänglichen Gegenwehr habe sie ihm eine blutende Wunde zugefügt, was die Gewebe- und Blutspuren des Beschuldigten unter drei Fingernägel des Opfers erkläre, wobei der Deutsche behauptete, von der Filialleiterin am Vormittag im Geschäftslokal versehentlich gekratzt worden zu sein.

Mit einem Schnitt, so Bien, habe er ihr eine Ellenarterie durchtrennt, ihr Handtasche samt Handy und Wagenschlüssel, Bauchtasche und Brille abgenommen und das Opfer im Gebüsch neben dem Parkplatz abgelegt. Um 20.33 Uhr habe er das Mobiltelefon abgeschaltet und ihr Fahrzeug bei einem nahegelegenen Wald abgestellt.

So kam es zur Festnahme

Mitte Juli benutzte der Deutsche das Handy der Toten, was zu seiner späteren Festnahme führte. Er habe das Mobiltelefon von einem Unbekannten in Greinsfurth gekauft, so die Erklärung des 40-Jährigen, der laut Dohr kein Motiv für eine derart schreckliche Tötungsvariante gehabt habe, zuvor noch nie als Gewalttäter in Erscheinung getreten war und sich höchstens mit kleinen Eigentumsdelikten finanziell über Wasser hielt. „Würgen weist auf eine Beziehungstat hin“, so der Verteidiger, zumal der Täter seinem Opfer minutenlang sehr nahe sei. Für Bien ist es ein Beweis für die Tötungsabsicht des Täters, der durch das Durchtrennen der Arterie noch auf Nummer sicher gehen wollte.

Einvernahme der Angehörigen

Laut Gerichtsmediziner verstarb die 52-Jährige durch die Kombination aus Würgen, Verschlucken von Erbrochenem und einer Embolie als Folge des Schnittes am Arm. „Sie war einfach zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort“, so der Staatsanwalt, der unter anderem zur Behauptung des Angeklagten, die Frau habe ihn am Vormittag versehentlich gekratzt, meinte: „Da müsste sie sich den ganzen Tag über die Hände nicht gewaschen haben.“

Die Einvernahme der Angehörigen des Opfers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die vorsitzende Richterin Doris Wais-Pfeffer ließ auch den Beschuldigten abführen, da diese vier Zeugen ihm einfach nicht begegnen wollten. Noch zahlreiche weitere Zeugen sind für den zweiten Prozesstag geladen, mit einem Urteil ist am späten Nachmittag zu rechnen.

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