Cannabislegalisierung in Deutschland steht bevor
Braunauer Polizei rechnet mit mehr Suchtgiftlenkern

Was in Österreich unter das Suchtmittelgesetz fällt, soll in Deutschland ab April legal sein: Cannabis. | Foto: Rawpixel/panthermedia.net
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  • Was in Österreich unter das Suchtmittelgesetz fällt, soll in Deutschland ab April legal sein: Cannabis.
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Die für 1. April geplante Legalisierung von Cannabis in Deutschland erzeugt bei der Polizei hierzulande kein Entspanntheitsgefühl.

BEZIRK BRAUNAU, DEUTSCHLAND (ebba). Was in Österreich unter das Suchtmittelgesetz fällt, soll in Deutschland ab April legal sein: Cannabis. Allerdings wird gerade darüber diskutiert, ob man das Inkrafttreten des neuen Gesetzes in den Oktober aufschiebt. Doch früher oder später werden der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen bei unseren Nachbarn erlaubt sein. Vor allem in Grenzbezirken wie Braunau rechnet man mit spürbaren Auswirkungen.

Künftige Gesetzeslage in Deutschland

Laut Cannabisgesetz (CanG) der Ampelregierung soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigengebrauch erlaubt sein. Eine kontrollierte Abgabe des Rauschmittels über Vereine soll den Schwarzmarkt eindämmen. Wer Mitglied ist, kann sich maximal 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Monat kaufen. Für den Eigenanbau dürfen maximal drei weibliche Pflanzen besessen werden, der Besitz von bis zu 60 Gramm trockenen Blüten ist straffrei. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im Detail ist laut Gesetzesentwurf unklar.

Für Vereinsmitglieder unter 21 Jahren wird die monatliche Abgabe in den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC) auf 30 Gramm beschränkt und der THC-Gehalt auf zehn Prozent begrenzt. In den Clubs darf nicht konsumiert werden. Die Vereine müssen darüber hinaus einen Sucht-Präventionsbeauftragten benennen und ein Jugendschutzkonzept vorlegen. Unter 18 Jahren bleiben der Besitz und der Konsum von Cannabis verboten.

Öffentlich ist Kiffen im näheren Umkreis von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten nicht erlaubt. Die Abgabe von Cannabisprodukten über Vereine soll ab 1. Juli starten. Mitglieder müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Cannabis am Steuer

Wie unsere deutschen Nachbarn künftig mit Cannabis im Straßenverkehr umgehen, und wo genau der Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC liegen wird, dürfte erst Anfang April entschieden werden. Aktuell berät darüber noch eine Expertengruppe.

Während auf österreichischer Seite alles beim Alten bleibt. Die hiesige Polizei rechnet jedenfalls mit mehr suchtgiftbeeinträchtigten Lenkern, befürchtet aber auch eine Zunahme des grenzüberschreitenden Handels. Daher sollen im Grenzbereich verstärkt kriminalpolizeiliche Maßnahmen und Verkehrskontrollen durchgeführt werden.

"Da helfen keine Ausreden"

Laut dem stellvertretenden Bezirkspolizeikommandanten in Braunau, Andreas Huber, stellt man sich auf „Mehrarbeit“ bei den Suchtgiftkontrollen ein: „Ich gehe schon davon aus, dass mehr suchtgiftbeeinträchtigte Lenker unterwegs sein werden. Die Deutschen sind es ja gewohnt, spontan mal über die Grenze zu uns rüber zu fahren, zum Einkaufen oder was auch immer. Der eine oder andere wird in dem Moment nicht daran denken, dass hier eine andere Rechtslage herrscht – und dass er noch Cannabis bei sich hat. Wenn wir ihn dann aufhalten, und er Cannabis dabei oder konsumiert hat, macht er sich strafbar. Und da helfen dann auch keine Ausreden, dass man gerade nicht daran gedacht hat.“ Vor allem Grenzgänger, die regelmäßig hin- und herpendeln, müssten die unterschiedliche Gesetzeslage im Kopf behalten.

Viel hält Huber nicht vom neuen Gesetz im Nachbarstaat: „Je freier erhältlich, desto mehr wird konsumiert. Was ich mir vor allem schwierig vorstelle, ist, wie unsere deutschen Nachbarn künftig kontrollieren wollen, ob einer privat nur drei Pflanzen zuhause anbaut? Und mit welcher Rechtsgrundlage man da Nachschau halten möchte?“

Strafmaß bei Cannabis-Anbau in Österreich:

• Der Anbau von Cannabis fällt in Österreich unter das Suchtmittelgesetz.
• Der Anbau einer Cannabispflanze zur Suchtmittelgewinnung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen geahndet.
• Wird Cannabis für den rein persönlichen Gebrauch angebaut, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen verhängt werden.
• Wer Cannabis an einem öffentlichen Ort anbietet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
• Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe drohen bei einem gewerbsmäßigen Anbau.

Was in Österreich unter das Suchtmittelgesetz fällt, soll in Deutschland ab April legal sein: Cannabis. | Foto: Rawpixel/panthermedia.net
Andreas Huber ist stellvertretender Bezirkspolizeikommandant in Braunau. | Foto: BPK Braunau
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